Mehr Teilhabe und individuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
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Gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen
Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Künftig orientieren sich die Leistungen für Menschen mit Behinderungen ausschließlich am persönlichen Bedarf des Einzelnen.
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Bundesteilhabegesetz
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Mit dem Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Das Gesetz setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf nationaler Ebene um und tritt bis 2023 in mehreren Stufen in Kraft.
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BEI_BW
Bedarfsermittlung – Dialog auf Augenhöhe
Im Zentrum der Bedarfsermittlung stehen die Wünsche und Ziele des Menschen mit Behinderung. Das Instrument der Bedarfsermittlung – kurz BEI_BW – wurde in Baden-Württemberg in einem breit angelegten konsensorientierten Beteiligungsprozess erarbeitet.
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Teilhabeplanung
Leistungen zur Teilhabe – Hilfen wie aus einer Hand
Das Bundesteilhabegesetz setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) auf nationaler Ebene um. Durch eine trägerübergreifende Teilhabeplanung sollen die Leistungen wie aus einer Hand erbracht werden.
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Reform
Eingliederungshilfe – vom Bedarf zur Leistung
Ab dem 1. Januar 2020 werden die existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe) und die Fachleistungen (Eingliederungshilfe) voneinander getrennt. Fachleistungen der Eingliederungshilfe umfassen künftig Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur Sozialen Teilhabe.
Ministerium für Soziales und Integration
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