Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Den Weg für ein inklusives Baden-Württemberg ebnen

Textauszug aus Gesetzesentwurf

Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) für Deutschland verbindlich.

Um die Ideen des Übereinkommens in Baden-Württemberg umzusetzen, hat das Sozialministerium das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) überarbeitet. Die Eckpunkte für die Neufassung wurden passend zum fünften Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention am 25. März 2014 vorgelegt. Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz in Kraft.

Das neue Gesetz orientiert sich durchgängig am Prinzip der Inklusion und nicht mehr wie bisher am Prinzip der Fürsorge. Damit wird der Paradigmenwechsel vollzogen, wie ihn die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam und selbstbestimmt in allen Lebensbereichen zusammen leben.

Die Neufassung des L-BGG schreibt fest, dass:

  • das neue Behindertenverständnis der UN-Behindertenrechtskonvention übernommen wird,
  • kommunale Behindertenbeauftragte in allen Stadt- und Landkreisen eingesetzt werden,
  • die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen gestärkt wird,
  • Menschen mit Behinderungen ihre Rechte besser durchsetzen können,
  • die Barrierefreiheit verbessert wird.

Bürgerinnen und Bürger konnten den Entwurf bis Anfang September 2014 auf dem Bürgerbeteiligungsportal Baden-Württemberg kommentieren.

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