Sozialministerin Katrin Altpeter will die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen in Baden-Württemberg kontinuierlich verbessern. Deshalb hat sie gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden, den gesetzlichen Krankenkassen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg eine entsprechende Landesrahmenvereinbarung auf den Weg gebracht, die am Dienstag in Kraft getreten ist.
Die Vereinbarung regelt die heilpädagogischen und medizinischen Leistungen für betroffene Kinder und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. „Mit der Vereinbarung stellen wir die Frühförderung von noch nicht eingeschulten Kindern mit Behinderungen in Baden-Württemberg auf eine solide Basis“, erklärte die Ministerin. „Gerade bei kleinen Kindern mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung müssen wir sicherstellen, dass sie so rasch wie möglich Zugang zu kompetenter Diagnostik, individueller Förderung und bestmöglicher Therapie erhalten. Nur dadurch kann angemessen auf bereits bestehende Entwicklungsverzögerungen reagiert und weiteren eventuell vorgebeugt werden.“
Ein Schwerpunkt der Landesrahmenvereinbarung liegt auf einer verbesserten Vernetzung zwischen den Krankenkassen als Leistungsträgern und den 39 Frühförderstellen und 18 Sozialpädiatrischen Zentren, in denen die Kinder therapiert werden. Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten betroffenen Kindern und ihren Familien eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten heilpädagogisch-psychologischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen an, die auf das jeweilige Kind zugeschnitten werden können. Sozialpädiatrische Zentren sind ambulante interdisziplinäre Einrichtungen. Sie bieten ergänzend zu den Praxen niedergelassener Ärzte und Therapeuten und den Frühförderstellen interdisziplinär Hilfe und Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohten Kindern an.
Das Sozialministerium fördert Interdisziplinäre Frühförderstellen bereits seit Jahren mit Landesmitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro pro Jahr. In der jetzt in Kraft getretenen Rahmenvereinbarung ist festgelegt, dass die Landesförderung auch in Zukunft erhalten bleibt. So soll der weitere Ausbau von Interdisziplinären Frühförderstellen unterstützt und deren niederschwelligen Zugang erhalten werden.
Die Landesrahmenvereinbarung setzt die durch die UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Leistungen zur Früherkennung und Frühintervention im Land um, stärkt die erforderlichen Dienste und löst die 2005 zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und den beteiligten Verbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege geschlossene Übergangsvereinbarung ab.