Eltern- und Familienbildungsangebote können Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz stärken. Deshalb unterstützt das Land mit dem Programm STÄRKE bedarfsgerechte Familienbildungsangebote vor Ort.
„Zur Erziehung eines Kindes, braucht man ein ganzes Dorf.“ Dieses afrikanische Sprichwort zeigt, worum es bei der Eltern- und Familienbildung im Kern geht: Eltern, Großeltern und alle, die Verantwortung für junge Menschen tragen, in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Darüber hinaus soll Empathie gegenüber allen Kindern und Jugendlichen sowie die Berücksichtigung ihrer Belange gefördert werden.
In jeder Familienphase müssen sich Familien an sich ändernde Gegebenheiten anpassen. Das sind Herausforderungen und Aufgaben, bei denen Angebote der Eltern- und Familienbildung helfen und die elterliche Handlungskompetenz stärken können.
Deshalb unterstützt das Land mit dem Programm STÄRKE
• offene Treffs,
• verschiedene Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen und
• Familienbildungsfreizeiten.
Informationen zu den Angeboten sind bei der für Familien zuständigen Behörde im Rathaus, im Landratsamt, auf der Homepage des Stadt- oder Landkreises, in Eltern-Kind-Zentren, in Mütter- und Familienzentren und bei Anbietern von Familienbildung erhältlich.
STÄRKE-Angebote vor Ort lassen sich auch unter Adressen für Mütter und Väter in Baden-Württemberg (Kategorie: Familienbildung/STÄRKE vor Ort) finden.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg koordiniert das Landesprogramm, berät die Jugendämter und Bildungsträger und fördert die Angebote vor Ort.
Ansprechpartnerin beim KVJS:
Anna Kost
Wie erhalten Eltern Zuschüsse?
Anträge für die kostenlose oder ermäßigte Teilnahme an STÄRKE-Angeboten können Eltern direkt bei den verschiedenen Anbietern von STÄRKE-Maßnahmen stellen.
Bestellung von STÄRKE-Materialien
Das Landesprogramm STÄRKE ist ab 2024 in eine neue Programmphase übergegangen. Die neuen Informationsmaterialen können heruntergeladen und auch in gedruckter Form in unserem Publikationscenter bestellt werden: