Das Frauenhilfe- und -unterstützungssystem im Land bietet betroffenen Frauen niedrigschwellige und wohnortnahe Beratung und Hilfe an.
Hilfeangebote für Frauen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind:
Hilfeangebote für männliche Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt:
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Weitere Schwerpunkte im Hilfesystem
Frauenberatungsstellen bei häuslicher Gewalt beraten und begleiten von häuslicher Gewalt betroffene Frauen – auch in Fällen von Zwangsverheiratung und Stalking – bei der Wahrnehmung von Opferrechten und bei der Bewältigung akuter und zurückliegender Gewalterfahrungen. Sie unterstützen die Betroffenen in ihren Ressourcen, um Wege aus der Gewalt und in ein selbstbestimmtes Leben zu finden.
Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt sind das Bindeglied zwischen schnell greifenden polizeilichen Eingreifbefugnissen (zum Beispiel Wohnungsverweis, Ingewahrsamnahme, Annäherungsverbot) und mittelfristig wirkenden zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz. Opfern von häuslicher Gewalt soll möglichst zeitnah nach dem Polizeieinsatz ein Beratungsangebot unterbreitet werden. Über die Annahme des Angebots entscheiden die Betroffenen.
Frauennotrufe beziehungsweise Frauenberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt bieten psychosoziale und therapeutische Hilfestellung zur Wahrnehmung von Opferrechten und zur Bewältigung akuter und zurückliegender sexualisierter Gewalterfahrungen. Dies schließt sexualisierte Gewalterfahrungen im Familien-, Verwandten-, Bekanntenkreis, durch Fremde, im Rahmen des Aufenthalts in einer Einrichtung, im therapeutischen, seelsorgerischen oder medizinischen Rahmen ein.
Das Land unterstützt den Ausbau der Beratungs- und Hilfsangebote durch eine freiwillige Zuwendung, um damit eine bedarfsgerechte Versorgung aufzubauen und zu erweitern. Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt sowie von Interventionsstellen, von Frauennotrufen und von Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend werden durch die novellierte Verwaltungsvorschrift (VwV) Fachberatungsstellen gefördert. Die Zuwendungen erfolgen für Prävention, Beratung und Begleitung der Betroffenen sowie Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung. In ländlichen beziehungsweise unterversorgten Regionen soll das Angebot durch den flexiblen Einsatz von Mobilen Teams als Teil der VwV deutlich verbessert werden.
Weiterführende Informationen:
Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff)
Einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz, zur Sicherheit, zur Hilfe und Unterstützung von häuslicher Gewalt betroffener Frauen und deren Kindern leisten die Frauen- und Kinderschutzhäuser. Sie haben zum Ziel, jeder Zuflucht suchenden Frau umgehend Schutz zu bieten, sie zu stabilisieren und sie beim Aufbau einer selbstbestimmten, gewaltfreien Lebensperspektive zu beraten und zu unterstützen.
Weiterführende Informationen:
Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK)
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF)
In den 44 Frauen- und Kinderschutzhäusern in Baden-Württemberg stehen rund 855 Plätze für Schutz suchende Frauen und Kinder zur Verfügung. Zuständig für die Unterbringung der Frauen und deren Kinder sind die Kommunen. Das Land fördert die Investitionen und die laufenden Kosten für die Wahrnehmung präventiver und nachsorgender Aufgaben der Frauen- und Kinderschutzhäuser. Die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser.
Opfer von häuslicher Gewalt brauchen besonderen Schutz: Denn Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. Rechtfertigungen wie Alkohol, Stress, Provokation sind inakzeptabel. Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt. Die von Gewalt betroffenen Personen haben Anspruch auf Schutz und Hilfe.
Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme ist der Wohnungsverweis (Platzverweis). Den Opfern kann nicht zugemutet werden, selbst für ihren Schutz zu sorgen und dabei auch den Verlust der vertrauten Wohnung und Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Und den Tätern wird vom Staat gezeigt, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung ist.
Wird der Polizeivollzugsdienst zu einem Einsatz bei häuslicher Gewalt gerufen, so kann dem Gewalt ausübenden Familienmitglied aufgrund des Polizeigesetzes ein Wohnungs- bzw. Hausverbot erteilt werden.
Das Wohnungsverweisverfahren besteht aus den Elementen der
- akuten polizeilichen Krisenintervention,
- flankierenden Beratung von Opfern, Tätern und gegebenenfalls mitbetroffenen Kindern,
- konsequenten Strafverfolgung sowie
- schnellen Herbeiführung eines zivilrechtlichen Schutzes.
Deswegen hängt der Erfolg des Wohnungsverweisverfahrens maßgeblich von einer Kooperation der beteiligten Stellen ab. Für die erforderliche Vernetzung haben sich Runde Tische auf kommunaler Ebene bewährt.
Info-Broschüre zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt
Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit dem Innen- und dem Justizministerium die bisherige Broschüre zum Platzverweisverfahren überarbeitet und an die neue Rechtsgrundlage angepasst (Stand 2021):
Informationen zum Wohnungsverweis (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - englisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - französisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - spanisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - arabisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - farsi (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - serbisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - polnisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - türkisch (PDF)
Informationen zum Wohnungsverweis - russisch (PDF)
Mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2021 zwei neue Gewaltambulanzen in Ulm und Freiburg und im Jahr 2023 eine weitere Gewaltambulanz in Stuttgart mit dem Angebot der verfahrensunabhängigen Spurensicherung zusätzlich zur bereits bestehenden Gewaltambulanz in Heidelberg aufgebaut. In den Gewaltambulanzen können sich Menschen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten haben, umgehend rechtsmedizinisch untersuchen, ihre Verletzungen gerichtsfest dokumentieren sowie die Spuren der Gewalttat sichern lassen. Die Gewaltambulanzen vermitteln die Betroffenen im Nachgang in eine gegebenenfalls notwendige ärztliche Behandlung oder psychologische Betreuung.
Betroffene von Vergewaltigungen oder sexueller Gewalt scheuen häufig unmittelbar nach der Tat die Erstattung einer Strafanzeige oder die Kontaktaufnahme mit der Polizei. Um in einem späteren Gerichtsverfahren eine Gewalttat nachweisen zu können, ist es jedoch wichtig, zeitnah nach der Gewalterfahrung Befunde und Spuren fachkundig zu dokumentieren und zu sichern. Die verfahrensunabhängige Spurensicherung ermöglicht daher die Sicherstellung von zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls entscheidenden Beweismaterial, ohne dass die Polizei informiert oder Strafanzeige erstattet werden muss. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht - sämtliche Mitteilungen werden vertraulich behandelt und nur nach explizitem Einverständnis an Ermittlungsbehörden weitergegeben.
Universitätsklinikum Heidelberg
Das Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg hat im Jahr 2012 die erste Gewaltambulanz in Baden-Württemberg eröffnet. Die klinisch-forensische Gewaltambulanz bietet in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg und der Universitätsmedizin Mannheim auch verfahrensunabhängig Untersuchungen nach modernen rechtsmedizinischen Standards in allen dafür erforderlichen Fachbereichen an. Die Ambulanz steht nach telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer +49 152 54648393 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung.
Universitätsklinikum Freiburg
Das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg hat im Januar 2021 die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG) eröffnet, die von jeder Person, die von körperlicher Gewalt betroffen ist, aufgesucht werden kann. Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich und kann unter der Rufnummer 0761 270-81889 erfolgen. Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:30 Uhr, Feiertage ausgenommen. Außerhalb der Geschäftszeiten können über den Anschluss der Rufnummer eine Nachricht und Kontaktdaten für einen Rückruf hinterlassen werden.
Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG)
Universitätsklinikum Ulm
Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Ulm bietet seit Mai 2021 in der Gewaltopferambulanz Opfern körperlicher Gewalt nach telefonischer Anmeldung unbürokratische und kostenlose Hilfe an. Melden können sich alle Personen, die körperliche Gewalt erfahren haben und die Spuren dokumentieren lassen möchten. Die Gewaltopferambulanz steht nach telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 0731 500-65009 von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr, und Freitag, 9:00 bis 14:00 Uhr kostenlos zur Verfügung.
Gewaltopferambulanz des Instituts für Rechtsmedizin Ulm
Außenstelle Universitätsklinikum Heidelberg am Standort Stuttgart
Die Außenstelle der Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg am Standort Stuttgart wurde im November 2023 am Klinikum Stuttgart direkt neben der Notaufnahme eröffnet. Die Gewaltambulanz Stuttgart ist eine Anlaufstelle für alle Menschen, die eine gerichtssichere Dokumentation und Spurensicherung von Verletzungsbefunden wünschen, nachdem sie körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Untersuchungen können nach telefonischer Voranmeldung unter der Rufnummer 0152 56783333 während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr, auch sehr kurzfristig geplant werden. Außerhalb der Geschäftszeiten gibt es von Montag bis Donnerstag, 17:00 bis 23:00 Uhr, und von Freitag ab 16:30 Uhr durchgängig bis Montag, 8:00 Uhr, eine Rufbereitschaft.
Menschenhandel ist eine besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Betroffen sind in erster Linie Frauen und Mädchen, die unter dem Vorwand einer scheinbar besseren Zukunft nach Deutschland gelockt und hier zur Prostitution gezwungen werden. Zwangsprostitution und Menschenhandel sind Straftaten.
Die effektive Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution setzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen aller beteiligten Behörden und Einrichtungen voraus. Das Sozialministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Innenministerium und in Abstimmung mit den Fachberatungsstellen und den Kommunalen Landesverbänden einen Kooperationsleifaden erstellt. Dieser soll Schutz und Hilfe für Menschenhandelsopfer gewährleisten und die Bekämpfung des Menschenhandels und der damit in Zusammenhang stehenden Kriminalität weiter optimieren.
Weiterführende Informationen:
Projekt P.I.N.K. - Beratung für Sexarbeiterinnen (Prostitution | Integration | Neustart | Know-how)
Fraueninformationszentrum FIZ - Stuttgart. Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
Mitternachtsmission in Heilbronn: Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel
Fachberatungsstelle FreiJa - Aktiv gegen Menschenhandel in Freiburg
Fachberatungsstelle FreiJa - Aktiv gegen Menschenhandel im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau
Mit der hier vorliegenden Broschüre möchten wir über das Thema Genitalverstümmelung aufklären und Frauen, Mädchen und deren Familien über Hintergründe, Folgen und Motive informieren. Betroffene finden am Ende der Broschüre wichtige Ansprechpartner, die ihnen mit Hilfe und Rat zur Seite stehen könne.
Informationsbroschüre zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung
Avec cette brochure, nous voulons sensibiliser le public à ce sujet et informer les jeunes filles, les femmes et leurs familles des contextes culturels, des conséquences et des motifs de mutilations sexuelles féminines. A la fin de cette brochure, vous trouverez des adresses d’institutions qui pourront aider les femmes ou des proches concernés.
Brochure d’information pour lutter contre les mutilations sexuelles féminines
With this brochure, we want to raise awareness and inform women, girls and their families about the background, consequences and motives of female genital mutilation. At the end of this brochure, we provide contact addresses where women and girls who have been victim of FGM or are at risk can find help.
Information brochure for combating female genital mutilation
Land fördert Ausbau des Hilfesystems
Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau von Fachberatungsstellen sowie Frauen- und Kinderschutzhäusern durch eine freiwillige Zuwendung, um damit eine bedarfsgerechte Versorgung aufzubauen und zu erweitern.
Die entsprechenden Antragsformulare sowie umfangreiche FAQ zu den VwV Fachberatungsstellen und Frauen- und Kinderschutzhäuser finden sich unter Instanbul-Konvention - Förderung und Ausbau des Hilfesystems.