Hilfe und Unterstützung

Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen

Finger drückt auf Klingelknopf ohne Namensschild

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Angeboten für die Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt. Das Frauenhilfe- und -unterstützungssystem im Land bietet betroffenen Frauen niedrigschwellige und wohnortnahe Beratung und Hilfe an.

Hilfeangebote für Frauen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind:

Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg (PDF)

Hilfeangebote für männliche Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt:

Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Männer in Baden-Württemberg (PDF)

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Darüber hinaus bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ betroffenen Frauen und Mädchen, Angehörigen und Fachkräften Hilfe und Unterstützung. Die Hotline ist kostenlos, rund um die Uhr erreichbar und in 17 verschiedenen Sprachen verfügbar. Auf diese Weise können eine schnelle und kompetente Erstberatung und eine gezielte Weitervermittlung an regionale Hilfsangebote erfolgen. Selbstverständlich werden die Gespräche vertraulich und anonym geführt.

Weitere  Schwerpunkte im Hilfesystem

Umsetzung der Istanbul-Konvention – Auf- und Ausbau der Fachberatungsstellen

In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt sowie von Interventionsstellen, von Frauennotrufen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu erhalten und erweitern, ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung des Auf- und Ausbaus von Fachberatungsstellen (VwV Fachberatungsstellen - VwV FBS) in Kraft getreten. Das Land steigt mit der Verwaltungsvorschrift erstmals in die Finanzierung des ambulanten Hilfesystems ein. Die Landesregierung bekennt sich zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention und setzt ein klares Zeichen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern. 

Die Antragstellung für eine Förderung ist jährlich bis zum 31. März des Antragsjahres möglich. Die Unterlagen für die Antragstellung können Sie bei den nachstehenden FAQ unter „Downloads: Verwaltungsvorschrift und Antragsunterlagen“ herunterladen.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur VwV Fachberatungsstellen (vom 15. März 2021):

Allgemeine Hinweise zur Förderung

Mobile Teams

Interventionsstellen

Personalangaben

Maßnahmen

Statistik

Wirtschaftsplan/Organisation- und Stellenplan

Nothilfe für Ausweichquartiere und neue Schutzräume

Damit die wichtige Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser sichergestellt ist, verlängert die Landesregierung die Förderung der Ausweichquartiere bis zum 30. April 2023. Es ist das Ziel der Landesregierung, dass die Frauen- und Kinderschutzhäuser weiterhin alle Voraussetzungen erfüllen können, um Schutz und Unterkunft, auch unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben, zu ermöglichen. Dabei darf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und der schutzsuchenden Frauen und deren Kinder nicht gefährdet sein. 

Die Landesregierung wird weiterhin Verantwortung für die Frauen- und Kinderschutzhäuser in der Corona-Pandemie übernehmen. Daher hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Nothilfe als freiwillige Unterstützung des Landes für Ausweichquartiere und neue Schutzplätze eingerichtet. Träger der Frauen- und Kinderschutzhäuser können Mittel für die Ausweichquartiere und neuen Schutzplätze in Form eines Projektantrages unbürokratisch beantragen. Die Nothilfe berücksichtigt nur die Mehrkosten durch die Anmietung von Ausweichquartieren und zusätzlichen Schutzplätzen. Die Nothilfe des Landes an den Ausweichquartieren und den zusätzlichen Schutzplätzen kann gewährt werden, wenn die jeweilige Kommune/der jeweilige Landkreis sich in angemessener Höhe beteiligt und die vor Ort vereinbarten Tagessätze oder sonstigen finanziellen Unterstützungen an die Frauen- und Kinderschutzhäuser hierdurch nicht reduziert werden.

Die Nothilfe sieht vor, dass bis zum 30. April 2023 bis zu 102 Ausweichquartiere beziehungsweise Schutzplätze, zum Beispiel in Ferienwohnungen mit einem Landeszuschuss in Höhe von monatlich bis zu 900 Euro pro Quartier unterstützt werden. Anträge können anlassbezogen bis zum Ende der Laufzeit (30. April 2023) gestellt werden. Für die Nothilfe der Ausweichquartiere und zusätzlichen Schutzplätze werden Landesmittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Bewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge und räumlicher Ausgewogenheit in den Regierungsbezirken im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die Anträge auf Gewährung der Nothilfe sind vor der Anmietung bei den jeweiligen Ansprechpersonen in den Regierungspräsidien zu stellen.

Antrag der Anspruchsberechtigten nach der VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser auf Gewährung einer Nothilfe zur temporären Unterbringung von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder während der Corona-Pandemie (DOCX)

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