Kinderschutz

Land unterstützt präventive Maßnahmen und Aktivitäten

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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung oberste Priorität. Kinder müssen vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs durch geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen geschützt werden.

Präventiver Kinderschutz erfordert frühzeitiges und koordiniertes Zusammenarbeiten qualifizierter Fachkräfte. Der Kinderschutz in Baden-Württemberg basiert deshalb auf vier zentralen Zielrichtungen:

  • Früherkennung und Prävention,
  • Ausbau der Frühen Hilfen,
  • Qualifizierung der Fachkräfte,
  • Vernetzung der Akteure.

Landesregierung setzt Kommission Kinderschutz ein

Um die Strukturen im Kinderschutz weiter zu verbessern, hat der Ministerrat am 25. September 2018 eine „Kommission Kinderschutz zur Aufarbeitung des Missbrauchsfalls in Staufen und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ eingerichtet.

Das interministerielle Expertengremium unter Vorsitz des Ministeriums für Soziales und Integration hat die Aufgabe, eine vorbehaltslose und umfassende Analyse des Handelns aller beteiligten Institutionen und der rechtlichen Bestimmungen auf mögliche Lücken im Kinderschutz im Land vorzunehmen. Ein Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes soll der Landesregierung Ende 2019 vorlegt werden.

Die Kommission Kinderschutz setzt sich zu gleichen Teilen aus je einer Vertretung des Sozial-, Innen-, Justiz-, Kultus- und des Staatsministeriums sowie aus fünf hochkarätigen Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft zusammen. Als ständige Gäste sind Vertretungen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe mit ihrer fachlichen Expertise an der Kommission beteiligt.

Mitglieder der Kommission Kinderschutz:

  • Professor Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Universitätsklinikum Ulm
  • Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt a.D.
  • Petra Sandles, Vizepräsidentin des Bayerischen Landeskriminalamtes
  • Professorin Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin, Deutsches Jugendinstitut (DJI) München
  • Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D.

Kinderschutzgesetz von Bund und Land

Mit dem Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg vom 3. März 2009 soll die Teilnahme der in Baden-Württemberg wohnenden Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sichergestellt werden.

Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz vereint die zentralen Erkenntnisse der Debatte um Kinderschutz und Frühe Hilfen der letzten Jahre und setzt diese als gesetzgeberischen Standard im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Die darin verankerte Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen soll mit den dafür bereit gestellten Mitteln in einem Förderzeitraum von 2012 bis 2015 die bereits bestehenden Aktivitäten von Ländern und Kommunen

  • zur flächendeckenden Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeiten für Frühe Hilfen,
  • zu Fortbildung und Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie
  • Einbindung ehrenamtliche Engagements im Bereich Frühe Hilfen unterstützen.

Das Land hat das Landesjugendamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales mit der Umsetzung der Bundesinitiative als Koordinierungsstelle in Baden-Württemberg beauftragt.

Durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Bundesinitiative werden die bereits bestehenden Maßnahmen des Landes zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen flankiert und unterstützt.

Kinderschutz - schnelle Hilfe auf einen Blick

Im Krisenfall, oder wenn Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an eine der hier genannten Stellen:

  • Unter der anonymen (Ihre Rufnummer wird nicht angezeigt) und gebührenfreien Telefonhotline des Deutschen Kinderschutzbundes erreichen Sie unter der „Nummer gegen Kummer“ 0 800 111 0 333 (Jugendtelefon) die nächstgelegene Beratungsstelle (Mo-Sa von 14-20 Uhr). Ebenfalls kostenlos und anonym wurde unter 0 800 111 0 550 ein Elterntelefon eingerichtet (Mo-Fr von 9 - 11 Uhr, Di+Do von 17 - 19 Uhr).
  • Oder Sie wenden sich an Ihr örtliches Jugendamt. Eine Liste aller Jugendämter mit Telefonnummern finden Sie rechts zum Download.
  • Den Polizei-Notruf erreichen Sie in dringenden Fällen telefonisch unter 110.