Kinderschutz

Land stärkt die Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung oberste Priorität.

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Zwei Kinder malen mit Kreide auf Straßenboden

Kinder und Jugendliche haben das grundlegende Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Dieses Recht ist sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch im Grundgesetz verankert und verpflichtet alle Erwachsenen, Kinder vor körperlicher, psychischer, sexualisierter und digitaler Gewalt, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung zu schützen.

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle angeht und die eine Kultur des Hinschauens und Handelns bedarf. Effektiver Kinderschutz erfordert zudem frühzeitiges und koordiniertes Zusammenarbeiten von unterschiedlichen Fachkräften. Der Kinderschutz in Baden-Württemberg basiert auf den drei Säulen Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit.

Strategie Masterplan Kinderschutz

Die Landesregierung hat die Entwicklung eines Masterplan Kinderschutzes in der aktuellen Koalitionsvereinbarung (PDF) verankert. 

Die nun vorgelegte Strategie Masterplan Kinderschutz ist das Ergebnis eines intensiven, breit angelegten Beteiligungsprozesses mit Expertinnen und Experten aus fachlich betroffenen Ministerien, Verwaltung, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Auch Kinder und Jugendliche selbst haben ihre Perspektiven eingebracht.
 
Die Strategie verfolgt das Ziel, Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachhaltig zu verankern. Sie setzt auf klare Zuständigkeiten, sektorenübergreifende Zusammenarbeit und die konsequente Umsetzung von Kinderrechten. Damit setzt die Strategie auch Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die zur Aufarbeitung des schweren Missbrauchsfalls in Staufen und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Baden-Württemberg eingesetzt wurde.
 
Die Strategie konzentriert sich auf die fünf Schwerpunktthemen Sensibilisierung und Information, Qualifizierung, Schutzkonzepte, Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren sowie digitalisierte und mediatisierte Lebenswelten. Insgesamt wurden 52 Maßnahmenbündel festgelegt, die vom Sozialministerium schrittweise umgesetzt werden. Dazu zählen:

  • Landesweite Informationsoffensive Kinderschutz in Baden-Württemberg
  • Webplattform für Fachkräfte
  • Stärkung der Qualifizierung zu Kinderschutzthemen 
  • Sensibilisierung von Einrichtungen und Fachkräften für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren
  • Förderung von Schutzkonzepten in Vereinen und Verbände
  • E-Learning-Tools zur Medienbildung 
  • Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zur Medienbildung 

Förderpaket 2023-2025

Als Auftakt für die Strategie Masterplan Kinderschutz und als wichtiger Impuls zur Stärkung des Kinderschutzes in Baden-Württemberg hat die Landesregierung für den Zeitraum von 2023 bis 2025 einmalig 9,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 28 Projekte in den Bereichen Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit gefördert. Hierzu zählt ein Förderprogramm zur Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Verbänden, ein Modellprojekt zum Aufbau von „Starken Bündnissen gegen sexualisierte Gewalt“ in Stadt- und Landkreisen oder die Childhood-Häuser in Heidelberg und Offenburg.

Ein starkes Zeichen setzt das Sozialministerium gemeinsam mit Städten, Gemeinden, Landkreisen und der Zivilgesellschaft bei den landesweiten Aktionstagen Kinder- und Jugendschutz. Über 200 Aktionen stärken das öffentliche Bewusstsein für Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in ganz Baden-Württemberg.

Kinderschutzgesetz von Bund und Land

Mit dem Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg vom 3. März 2009 soll die Teilnahme der in Baden-Württemberg wohnenden Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sichergestellt werden.

Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz vereint die zentralen Erkenntnisse der Debatte um Kinderschutz und Frühe Hilfen der letzten Jahre und setzt diese als gesetzgeberischen Standard im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Das Bundeskinderschutzgesetz hat die rechtliche Grundlage für die Gründung der Bundesstiftung Frühe Hilfen geschaffen, die zum 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat. Aufgaben der Bundesstiftung sind:

  • Die Förderung Früher Hilfen sowie die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis drei Jahren.
  • Flächendeckende Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeiten für Frühe Hilfen.
  • Fortbildung und Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich.
  • Einbindung ehrenamtliche Engagements im Bereich Frühe Hilfen.

Das Land hat das Landesjugendamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales mit der Umsetzung der Bundesstiftung als Koordinierungsstelle in Baden-Württemberg beauftragt.

Durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Bundesstiftung werden die bereits bestehenden Maßnahmen des Landes zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen flankiert und unterstützt.

Kinderschutz - schnelle Hilfe auf einen Blick

Im Krisenfall, oder wenn Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an eine der hier genannten Stellen:

  • Unter der anonymen (Ihre Rufnummer wird nicht angezeigt) und gebührenfreien Telefonhotline des Deutschen Kinderschutzbundes erreichen Sie unter der „Nummer gegen Kummer“ 0 800 111 0 333 (Jugendtelefon) die nächstgelegene Beratungsstelle (Mo-Sa von 14-20 Uhr). Ebenfalls kostenlos und anonym wurde unter 0 800 111 0 550 ein Elterntelefon eingerichtet (Mo-Fr von 9 - 11 Uhr, Di+Do von 17 - 19 Uhr).
  • Des Weiteren gibt es das anonyme und kostenfreie Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Sie erreichen es unter 0 800 22 55 530 (Mo, Mi, Fr 9-14 Uhr, Di, Do 15-20 Uhr). Es besteht auch die Möglichkeit der anonymen und datensicheren Onlineberatung.
  • Oder Sie wenden sich an Ihr örtliches Jugendamt. Eine Liste aller Jugendämter mit Telefonnummern finden Sie am Seitenende zum Download.
  • Den Polizei-Notruf erreichen Sie in dringenden Fällen telefonisch unter 110.