Soziale Leistungen

Soziale Leistungen ermöglichen in Not geratenen Menschen ein Leben in Würde. Unterstützung wird etwa in Form von Sozialhilfe, dem Landesblindengeld oder dem Verbraucherinsolvenzverfahren geleistet.

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Sozialhilfe: Grundsicherung für den Lebensunterhalt
Sozialhilfe

Grundsicherung für den Lebensunterhalt

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dabei beschränkt sich die Sozialhilfe nicht nur auf materielle Hilfen, sondern umfasst auch persönliche Hilfen und Beratungsangebote.

Wohnungslosenhilfe
Wohnungsnotfallhilfe

Hilfe für wohnungslose Menschen

Wer keine Wohnung hat oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist, befindet sich in einer Notlage. Deshalb ist es wichtig, die Hilfsangebote in Baden-Württemberg weiter auszubauen. Als freiwillige Leistung fördert das Land bauliche Investitionen in der Wohnungslosenhilfe.

Mensch steht nachts allein in Park
Wohnungslosenhilfe

Housing First in Baden-Württemberg

Von 2024 bis 2026 wird in Baden-Württemberg der Housing-First-Ansatz mit sechs Modellprojekten erprobt. Ziel ist es, Personen in verfestigter Wohnungslosigkeit und mit komplexen Problemlagen in unbefristete Mietverhältnisse zu vermitteln und von dort aus weiter zu begleiten.

Landesblindenhilfe
Landesblindenhilfe

Anspruch auf Blindengeld

Zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben blinde und hochgradig sehschwache Menschen unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf die Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld.