Investitionsförderung

Land fördert gemeindeorientierte Wohn- und Beschäftigungsangebote

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Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen gestärkt, ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse frei zu wählen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Entsprechend diesen Vorgaben trägt die Investitionsförderung der Landesregierung zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen in den Stadt- und Landkreisen bei.

Gefördert werden der Erwerb, die Schaffung, Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung von

  • Wohnangeboten für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Unterbringungsbeschluss,
  • Förder- und Betreuungsgruppen,
  • Werkstätten für behinderte Menschen,
  • innovativen, inklusiven Beschäftigungsangeboten in Werkstätten,
  • innovativen, inklusiven Angeboten der Tagesbetreuung.

Nachstehend finden Sie einen Link zur Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderungen (VwV Dezentrale Angebote). Die Förderung wurde bis 30. Juni 2025 verlängert und an die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen bundesrechtlichen Änderungen zur Verwendung der Ausgleichsabgabe angepasst.

Gemäß der bundesrechtlichen Vorgaben ist eine Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Wohnstätten für WfbM-Beschäftigte aus Ausgleichsabgabemitteln für Förderanträge ab 1. Januar 2024 nicht mehr möglich. Bei ab 1. Januar 2024 gestellten Anträgen auf Förderung von Wohnstätten für WfbM-Beschäftigte erfolgt – wie bei den übrigen Wohnplätzen – eine Förderung aus Landesmitteln und im Rahmen der kommunalen Mitfinanzierung aus Verbandsmitteln des KVJS.

Ebenfalls nachstehend können Sie das Kriterienhandblatt für innovative und inklusive Beschäftigungsangebote nach Nummer 2.1.5 der Verwaltungsvorschrift herunterladen. Die hierin enthaltenen Ausführungen zu innovativen und inklusiven Wohnangeboten dienen der allgemeinen Information. Das Kriterienhandblatt steht auch in leichter Sprache zum Download bereit.