Sozialversicherung

Soziale Sicherung durch die Gemeinschaft

Verschiedene Euro-Scheine

Wer krank wird, einen Unfall erleidet, wer arbeitslos ist oder auf pflegende Hilfe angewiesen, kann auf die Hilfe der sozialen Sicherungssysteme bauen. Die von der Gemeinschaft der Versicherten getragenen Systeme sorgen dafür, dass der Einzelne nicht ins soziale Abseits gerät, weil er allein die Behandlungskosten und den Verdienstausfall nicht tragen kann. Das Sozialministerium sorgt in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern – z.B. den Gesetzlichen Krankenkassen – im Land dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme funktionieren.

Unfallversicherung
  • Unfallversicherung

Entschädigung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Auftrag, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles werden die Versicherten oder deren Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigt.

Rentenversicherung
  • Rentenversicherung

Sicherheit für den Ruhestand

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie bietet eine unverzichtbare Absicherung für das Alter, im Fall der Erwerbsminderung oder bei Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners.

Krankenversicherung
  • Krankenversicherung

Abgesichert bei Krankheit

Rund 90 % der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert und damit im Krankheitsfall abgesichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten umfassende Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, Krankenbehandlung und Rehabilitation.

Pflegeversicherung
  • Pflegeversicherung

Leistungen im Pflegefall

Jede oder jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist daher automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Hilfsleistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht.

Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten
  • Beruf

Ausbildung der Sozialversicherungs­fachangestellten

Das Sozialministerium ist zuständige Stelle für die Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem, die Berufsausbildung zu überwachen, die Ausbildungsstellen zu beraten und über Prüfungstermine und Prüfungen zu informieren.

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