Wer krank wird, einen Unfall erleidet, wer arbeitslos ist oder auf pflegende Hilfe angewiesen, kann auf die Hilfe der sozialen Sicherungssysteme bauen. Die von der Gemeinschaft der Versicherten getragenen Systeme sorgen dafür, dass der Einzelne nicht ins soziale Abseits gerät, weil er allein die Behandlungskosten und den Verdienstausfall nicht tragen kann. Das Sozialministerium sorgt in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern – z.B. den Gesetzlichen Krankenkassen – im Land dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme funktionieren.
Unfallversicherung
Entschädigung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Auftrag, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles werden die Versicherten oder deren Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigt.
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Rentenversicherung
Sicherheit für den Ruhestand
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie bietet eine unverzichtbare Absicherung für das Alter, im Fall der Erwerbsminderung oder bei Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners.
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Krankenversicherung
Abgesichert bei Krankheit
Rund 90 % der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert und damit im Krankheitsfall abgesichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten umfassende Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, Krankenbehandlung und Rehabilitation.
Pflegeversicherung
Leistungen im Pflegefall
Jede oder jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist daher automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Hilfsleistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht.
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Beruf
Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten
Das Sozialministerium ist zuständige Stelle für die Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem, die Berufsausbildung zu überwachen, die Ausbildungsstellen zu beraten und über Prüfungstermine und Prüfungen zu informieren.
Ministerium für Soziales und Integration
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