Persönliches Budget

Fachtag zum Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderungen am 3. Juni 2014 in Stuttgart

Auf Einladung des Landes-Behindertenbeauftragten, Gerd Weimer, gemeinsam mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, der Lebenshilfe Baden-Württemberg, dem Paritätischen Baden-Württemberg und dem Zentrum selbstbestimmt Leben/Aktive Behinderte in Stuttgart, trafen sich am 3. Juni 2014 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart rund 150 Betroffene, Angehörige, Interessenvertretungen und Vertretungen aller an der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Beteiligten, um Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget und notwendige Verbesserungen zu erörtern.

„Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und sechs Jahre seit Einführung des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget müssen wir uns schon die Frage stellen, warum das Persönliche Budget noch immer dieAusnahme und nicht die Regel bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Dies umso mehr, als das Persönliche Budget dem Grunde nach für gelebte Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen steht“, sagte Gerd Weimer.

Durch Vorträge, Berichte aus der Praxis und Beratungen in Arbeitsgruppen wurde hinterfragt, wie es mit dem Persönlichen Budget in Baden-Württemberg weitergeht. So berichtete u.a. Matthias Rösch, der Landes-Behindertenbeauftragte aus Rheinland-Pfalz, über die dort gemachten Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget. In Rheinland-Pfalz wurden schon vor Inkrafttreten des SGB IX (2001) praxisorientierte Modellprojekte auf den Weg gebracht. „Laut aktuellem Teilhabebericht der Bundesregierung hat sich die Zahl Persönlicher Budgets von 2008 bis 2010 von 6.243 auf 14.193 (ohne Gesetzliche Krankenkassen) entwickelt. Im selben Zeitraum hat sich die Zahl der Persönlichen Budgets in Baden-Württemberg im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen von 543 auf 1.004 erhöht, was einem Anteil der Budgetnehmer von 1,7 Prozent entspricht“, stellte der Landes-Behindertenbeauftragte fest.

Wurden die Erwartungen an das Persönliche Budget erfüllt? Können die Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer wirklich selbst bestimmen, wie sie ihren Teilhabebedarf decken? Schreckt der bürokratische Aufwand im Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget ab? Auf diese und andere Fragen versuchte der Fachtag vor allem auch mit Blick auf die auf Bundesebene anstehende Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz Antworten zu geben. „Die Erwartungen an die Einlösung der Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene sind hoch. Die betroffenen Menschen mit Behinderungen leben im hier und jetzt und fordern endlich, aus der Ecke der Bittsteller heraus zu kommen. Dabei geht es nicht um mehr aber auch nicht um weniger, als um die Umsetzung der seit 2009 in der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich verbrieften Menschenrechte“, bekräftigte Gerd Weimer.

„Das noch zu erarbeitende Bundsteilhabegesetz muss das Recht auf Teilhabe und unabhängige Lebensführung in den Mittelpunkt stellen, und zwar auch bei Pflegebedürftigkeit. Auch brauchen wir eine Leistung aus einer Hand, die auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kriterien in einem partizipativen Verfahren zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs gewährt wird“, forderte der Landes-Behindertenbeauftragte. „Außerdem steht für mich fest, das in Zukunft bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe oder der ergänzenden Hilfe zur Pflege auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Menschen mit Behinderungen verzichtet werden muss“, so Gerd Weimer weiter.

Damit das Persönliche Budget zum Erfolgsmodell in Baden-Württemberg wird, forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachtags Verbesserungen in rechtlicher Hinsicht und für die Beratung, Bewilligung und Ausführung des Persönlichen Budgets. Leistungen der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen müssten in Zukunft unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt werden, die Informations- und Beratungsangebote rund um das persönliche Budget wären zu verbessern, der Verwaltungsaufwand müsse vereinfacht, die Verfahrensdauer beschleunigt werden und der individuelle Hilfebedarf solle landesweit nach einheitlichen Kriterien festgestellt und bei trägerübergreifenden Budgets aus einer Hand gedeckt werden.

„Dies sind für mich wichtige Aspekte, um das Persönliche Budget als zentralen Baustein für die Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung im Sinne von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Im Zuge des kommenden neuen Bundesteilhabegesetzes müssen auch die Rahmenbedingungen für das Persönliche Budget in diesem Sinne verbessert werden“, schloss sich der Landes-Behindertenbeauftragte den Forderungen der betroffenen Menschen und der Experten aus der Praxis an.

Quelle:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen