Krankenhäuser

Krankenhausreform

Grafik mit Icons zum Thema Medizin mit einer Krankenschwester im Hintergrund, die ein Stethoskop an ein Herz-Icon hält.

Bund und Länder arbeiten derzeit an einer großen Reform des Krankenhauswesens. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgenaue Versorgung mit wirtschaftlich gesunden Krankenhäusern. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Der Bund plant derzeit eine umfassende Reform der Krankenhausvergütung, an der die Länder aktiv mitwirken und die im Ergebnis auch Auswirkungen auf die gegenwärtige Struktur der Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg haben wird.

Für das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ist dabei die bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg handlungsleitend. Ziel der Reform ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung mit wirtschaftlich gesunden Krankenhäusern auch in Zukunft sicherzustellen. Zudem sollen Arbeitsabläufe in den Krankenhäusern entbürokratisiert und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Auch die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. Als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz 2023 setzt sich Minister Lucha als starke Stimme der Bundesländer für eine bedarfsgenaue, personalisierte, digitalisierte und sektorenübergreifende Versorgung ein.

Gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für Gesetzentwurf

Auf Grundlage des geeinten Eckpunktepapiers vom 10. Juli 2023 (PDF), dem die Länder zugestimmt haben, arbeiten Bund und Länder derzeit an einem Gesetzentwurf, in dem weitreichende gesetzliche Regelungen zur Reformierung der Krankenhausvergütung geschaffen werden, damit die genannten Ziele erreicht werden können. Hierfür gibt es eine gemeinsame Redaktionsgruppe bestehend aus dem Bundesgesundheitsministerium, den Gesundheitsministerien Nordrhein-Westfalens, Hamburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Baden-Württembergs sowie der Ampelfraktionen. Das Gesetz soll schließlich Anfang 2024 in Kraft treten kann.

Für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Inhaltlich zielen die Reformpläne darauf ab, die rein fallbezogene Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch ein Mischsystem aus Vorhalte- und Fallvergütung zu ersetzen. Damit soll eine Entökonomisierung im Krankenhauswesen geschaffen werden. Leistungen sollen einerseits an größeren Standorten konzentriert werden, andererseits aber Basisleistungen (zum Beispiel Geburtshilfe, Notfallversorgung) in der Fläche erhalten bleiben.  Zielbild ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung mit wirtschaftlich gesunden Krankenhäusern. Bund und Länder werden gemeinsam bundeseinheitliche Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen festlegen, an die die Zahlung einer Vorhaltevergütung geknüpft sein wird.  Nur wenn die Kliniken die definierten Qualitätskriterien, wie beispielsweise die technische Ausstattung oder das fachärztliche und pflegerische Personal, erfüllen, können sie entsprechende Leistungen abrechnen. Die Länder entscheiden mit ihrer Krankenhausplanung selbst, welche Leistungsgruppe welchem Krankenhaus zugewiesen wird. Durch sektorenübergreifende Versorger wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen sichergestellt.

Umsetzung in Baden-Württemberg

Erst nach dem Inkrafttreten der Reform der Krankenhausvergütung kann die landesrechtliche Umsetzung erfolgen. Konkrete Aussagen, wie die Umsetzung erfolgen wird, können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht getroffen werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird jedoch alle beteiligten Akteure weiterhin in den landesrechtlichen Umsetzungsprozess einbinden, um die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg gemeinschaftlich fortzuentwickeln.
 
Bundesgesundheitsministerium: Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vom 10. Juli 2023 (PDF)