Inklusion/Wohnen

 Land fördert elf inklusive Wohngemeinschaften

Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung.

Viele Menschen wünschen sich, eigenständig leben zu können - auch wenn sie dazu Begleitung und Unterstützung brauchen. Deshalb fördert das Land elf Wohngemeinschaften (WGs) für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf mit insgesamt 4,2 Millionen Euro. 

Die meisten Menschen haben den Wunsch, eigenständig und in einer eigenen Wohnung zu leben – auch wenn sie dabei Begleitung und Unterstützung benötigen. Das Land fördert deshalb elf Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf mit insgesamt 4,2 Millionen Euro (siehe Liste im Anhang). Das gab Sozialminister Manne Lucha am Montag (19. Dezember) in Stuttgart bekannt. „Das ist für sie eine echte Alternative zum Wohnheim oder einer Pflegeeinrichtung“, sagte Lucha, „es freut mich wirklich sehr, dass wir das ermöglichen können“.

Fünf WGs für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und sechs WGs für Menschen mit Behinderungen bekommen die Förderung. „Niemand darf verpflichtet sein, in einem Wohnheim oder einer Pflegeeinrichtung leben zu müssen“, betonte der Minister. „Menschen mit Behinderungen haben – ebenso wie alle anderen auch – das Recht, ihren eigenen Wohnort zu wählen und zu entscheiden, mit wem sie leben. Indem wir neue Formen des Gemeinschaftslebens erproben, nehmen wir uns auch der Herausforderung des demografischen Wandels an und stärken den Zusammenhalt in den Nachbarschaften, Stadtteilen und Dörfern.“ 

All diesen Aspekten hat sich das Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2022“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration angenommen. Mit dem Geld wird die Schaffung von barrierefreien ambulant betreuten Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie für volljährige Menschen mit Behinderungen im Mietwohnungsbau vorangetrieben. 

Übersicht Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2022“ (PDF)