Prostitution und Menschenhandel

Situation von Menschen in der Prostitution verbessern

Konstituierende Sitzung des „Runden Tisches Prostitution“ mit Minister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich.
Konstituierende Sitzung des „Runden Tisches Prostitution“ mit Minister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich.

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurden vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Prostituierte und Betreiber im Prostitutionsgewerbe eingeführt.

Um Menschen vor Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation derjenigen, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz bundesweit in Kraft getreten. Seitdem müssen Prostituierte ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden, und Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Die Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz bleibt den Ländern überlassen und wird in Baden-Württemberg im Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz geregelt. Dort wird auch geregelt, dass die zuständigen Behörden Ausgleichzahlungen für ihre Leistungen erhalten. Die Ausgleichszahlungen und der Verteilerschlüssel wurden im Jahr 2022 durch die Universität Heidelberg evaluiert. Der Bericht zur Evaluation steht unter „Downloads“ zur Verfügung.  

Um die Umsetzung des Gesetzes in Baden-Württemberg intensiv zu begleiten, hat die Landesregierung einen „Runden Tisch Prostitution“ ins Leben gerufen. Das hatten die beiden Regierungsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU bereits im Koalitionsvertrag 2016 vereinbart. Ziel des Gremiums ist es, die Situation von Menschen in der Prostitution nachhaltig zu verbessern, sie vor Ausbeutung zu schützen und deren rechtliche und soziale Situation zu verbessern.

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht für die umfassende Bewertung seiner Auswirkungen eine entsprechende Evaluation vor. Die Evaluation hat im Juli 2022 begonnen und mit der Durchführung wurde das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. in Hannover beauftragt. Der Evaluationsbericht wird dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2025 vorlegt. Erst nach der gesetzlich vorgesehenen Evaluation kann fundiert bewertet werden, ob und wie die angestrebten Ziele durch die Einführung des Prostituiertenschutzgesetz erreicht werden und wo gegebenenfalls weiterer Regelungsbedarf besteht.

Zur Umsetzung verpflichtet

Seit 2013 gilt das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland. Ziel der Konvention ist die Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und verbesserter Schutz der Rechte von Betroffenen von Menschenhandel. Durch die Ratifizierung der Konvention ist Deutschland verpflichtet, Betroffenen von Menschenhandel verschiedene Rechte zu gewähren und sie vielfältig zu unterstützen. Die Umsetzung wird regelmäßig durch die Expertengruppe GRETA überprüft.

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 (Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) hat sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen verpflichtet. Aus der Konvention ergeben sich die Verpflichtungen, Frauen vor Gewalt zu schützen und Unterstützungsangebote sowie sichere Unterbringung zu gewährleisten. Dies bezieht sich auf alle Frauen, unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus, Nationalität oder Gesundheitszustand.

Leitfaden zur Bekämpfung von Menschenhandel

Der Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen beschreibt das bestehende Hilfesystem, erarbeitet Handlungsbedarfe und gibt zugleich einen darauf aufbauenden Maßnahmenkatalog vor, um Hilfen für gewaltbetroffene Frauen zielgenauer zu verbessern.

Der „Leitfaden zur Bekämpfung von Menschenhandel Baden-Württemberg für Behörden und vom Land anerkannte Fachberatungsstellen zur Verbesserung des Schutzes von Betroffenen und der Strafverfolgung in Fällen von Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung (§§ 232, 232a, 233a StGB)“ (PDF, barrierefrei) ergänzt den Landesaktionsplan speziell für den Bereich Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.

Die 2023 aktualisierte und überarbeitete Fassung des Leitfadens trägt den neuen Gegebenheiten und gesetzlichen Änderungen Rechnung und soll dazu beitragen, dass Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution in Baden-Württemberg adäquaten Schutz und Unterstützung erhalten und entsprechende Straftaten effektiv bekämpft werden.