Coronavirus / Impfen

Impfnachweis künftig nur noch über App oder mit ausgedrucktem QR-Code

QR-Code auf einem Smartphone-Bildschirm

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung gegen das Coronavirus nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2021.

Aufgrund von Diskussionen um die Rationierung des Biontech-Impfstoffes in den Arztpraxen stellte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (25. November) noch einmal klar, dass alle zugelassen Vakzine einen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus bieten. Zugleich verwies Lucha darauf, dass im Zuge der neuen Corona-Verordnung der gelbe Impfpass als Nachweis für eine Impfung nicht mehr ausreiche. 

„Die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sind beide sicher, wirksam und sehr gut geeignet, sowohl für Erst- und Zweitimpfungen als auch für die Auffrischungsimpfungen“, so Minister Lucha. „Weil uns derzeit entsprechende Berichte erreichen, muss man noch einmal klar sagen: Es gibt in dieser Frage keinen vermeintlich besseren oder schlechteren Impfstoff.“

Auffrischimpfungen mit Biontech/Pfizer oder Moderna

Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit dem 18. November 2021 eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 für alle Menschen ab 18 Jahren. Dabei soll diese Impfung grundsätzlich im Abstand von sechs Monaten nach der Grundimmunisierung und mittels eines der zugelassenen mRNA-Impfstoffe erfolgen. Nach individueller ärztlicher Entscheidung und Beratung ist eine Auffrischimpfung aber auch schon nach fünf Monaten möglich. 

Aufgrund des unterschiedlichen Nebenwirkungsprofiles, insbesondere bei jüngeren Menschen, soll die Auffrischimpfung bei Menschen unter 30 Jahren zur Sicherheit ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer erfolgen. Für die Auffrischimpfung mit Biontech/Pfizer soll die volle Dosis verwendet werden, für die Auffrischimpfung mittels Moderna die halbe Dosis der Grundimmunisierung.

Neue Corona-Verordnung: Gelber Impfpass reicht nicht mehr

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Bürgerinnen und Bürger, die bislang lediglich den gelben Impfpass benutzt haben, sollen noch bis 1. Dezember 2021 die Möglichkeit erhalten, sich einen QR-Code ausstellen zu lassen.   

Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das die Menschen entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.  

„Dadurch wollen wir sicherstellen, dass es Impfpassfälscher künftig schwerer haben“, so Minister Lucha abschließend. 

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