Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe.
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe.