Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Das Sozialministerium fördert Projekte und Maßnahmen im Sozial-, Integrations- und Gesundheitsbereich. Weitere Fördermöglichkeiten bietet der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus).

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Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.

Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2025“

  • Ziel der Förderrunde 2025: Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements durch Ausbau und Weiterentwicklung von Kurzzeit-, Nacht- und Tagespflegeangeboten
  • Investive Förderung des Ausbaus (zum Beispiel Bau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, digitalen Angeboten, Vernetzung und Einbindung ins Quartier
  • Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens 30.04.2025 ausschließlich digital beim KVJS Baden-Württemberg einzureichen. Das digitale Antragsformular wird ab 01.01.2025 freigeschaltet.

Ausschreibung Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF, barrierefrei)
Merkblatt KVJS Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF)
Ansichtsexemplar Bewerbungsbogen Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF)

Förderprogramm „Beteiligungstaler“

  • Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
  • Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
  • Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
  • Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.

Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“

  • Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
  • Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
  • Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
  • Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
  • Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital.

Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm