Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.
Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Förderaufruf "Gemeinsam engagiert in BW V"
Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit fördert auch in diesem Jahr mit dem Programm „Gemeinsam engagiert in BW V“ innovative Projekte von Kommunen, Einrichtungen und Vereinen, die das Bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt vor Ort stärken.
Der diesjährige Förderaufruf setzt dabei Schwerpunkte auf folgende Themen:
- Zugänge und Engagementmöglichkeiten für unterrepräsentierte Gruppen verbessern.
- Gesellschaftliche Resilienz und Zusammenhalt stärken.
Beantragt werden kann ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro pro Projekt.
Anträge können bis zum 1. Oktober 2026 per E-Mail an antraegeBE@sm.bwl.de eingereicht werden.
Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW V“ (PDF)Antragsformular (PDF)Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX) Stellungnahme der Kommune (PDF)
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026
- Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die neue Methoden oder Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion in der Praxis erproben (Modellvorhaben), sowie Vorhaben, die bereits bestehende Inklusionsangebote erweitern.
- Besonders erwünscht sind in diesem Jahr Vorhaben, die der Einsamkeit der Menschen mit Behinderungen entgegenwirken oder dieser aktiv vorbeugen.
- Das Förderprojekt muss von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant, durchgeführt und ausgewertet werden.
- Die Bewerbungsfrist endet am 18.09.2026.
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026 (PDF)
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026 in Leichter Sprache (PDF)
Förderprogramm „Inklusionstaler“
Mit dem niederschwelligen Kleinstförderprogramm „Inklusionstaler“ fördert das Sozialministerium lokale zivilgesellschaftliche Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen.
- Ziel: Stärkung der Teilhabe und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene.
- Antragsberechtigt: Zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne Rechtsform, z.B. Bürgergruppen und -initiativen, Arbeitskreise, Verbände oder Vereine.
- Förderung durch die Übernahme von Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro.
Anträge können fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden.
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.