Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.
Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Förderaufruf 2026 „Umsetzung von Informationsveranstaltungen zum Equal Care Day 2027 in den Kommunen“
- Ziele der Förderung sind
- die Sensibilisierung für eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit,
- das Informieren über traditionelle Geschlechterrollen und die Anregung zur kritischen Reflexion der damit verbundenen Rollenbilder sowie
- die Sensibilisierung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.
- Die geförderten Informationsveranstaltungen müssen aufgrund des Equal Care Days am 1. März 2027 im Zeitraum vom 25. Februar 2027 bis zum 31. März 2027 durchgeführt werden.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 6.000 Euro.
- Anträge müssen bis zum 18. September 2026 beim Sozialministerium eingegangen sein.
Förderaufruf 2026 Equal Care Day (PDF)
Antragsformular zum Förderaufruf 2026 Equal Care Day (PDF)
Kosten- und Finanzierungsplan zum Förderaufruf 2026 Equal Care Day (PDF)
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026
- Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die neue Methoden oder Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion in der Praxis erproben (Modellvorhaben), sowie Vorhaben, die bereits bestehende Inklusionsangebote erweitern.
- Besonders erwünscht sind in diesem Jahr Vorhaben, die der Einsamkeit der Menschen mit Behinderungen entgegenwirken oder dieser aktiv vorbeugen.
- Das Förderprojekt muss von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant, durchgeführt und ausgewertet werden.
- Die Bewerbungsfrist endet am 18.09.2026.
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026 (PDF)
Förderaufruf „Impulse Inklusion“ 2026 in Leichter Sprache (PDF)
Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW V“
- Förderung innovativer Projekte von Kommunen, Einrichtungen und Vereinen, die das Bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt vor Ort stärken.
- Schwerpunkte:
- Zugänge und Engagementmöglichkeiten für unterrepräsentierte Gruppen verbessern.
- Gesellschaftliche Resilienz und Zusammenhalt stärken.
- Beantragt werden kann ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro pro Projekt.
- Anträge können bis zum 1. Oktober 2026 per E-Mail an antraegeBE@sm.bwl.de eingereicht werden.
Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW V“ (PDF)Antragsformular (PDF)Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX) Stellungnahme der Kommune (PDF)
Förderaufruf „Förderung von flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Horizontale Beratungsstellen gegen Diskriminierung 2027-2028“
- Ziele der Förderung sind eine flächendeckende Antidiskriminierungsberatung sowie Diskriminierungen durch professionelle und niedrigschwellige Sensibilisierungsmaßnahmen proaktiv vorzubeugen.
- Gefördert werden lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung mit maximal 240.000 Euro und eine überregionale Beratungsstelle gegen Diskriminierung mit maximal 440.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum.
- Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben.
- Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Förderaufruf Antidiskriminierungsberatung 2027-2028 (PDF)
Vorlage Förderantrag zum Förderaufruf Antidiskriminierungsberatung 2027-2028 (DOCX)
Kosten- und Finanzierungsplan zum Förderaufruf Antidiskriminierungsberatung 2027-2028 (XLSX)
Förderprogramm „Inklusionstaler“
- Ziel: Stärkung der Teilhabe und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene.
- Antragsberechtigt: Zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne Rechtsform, z.B. Bürgergruppen und -initiativen, Arbeitskreise, Verbände oder Vereine.
- Förderung durch die Übernahme von Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro.
- Anträge können fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden.
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.