Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Das Sozialministerium fördert Projekte und Maßnahmen im Sozial-, Integrations- und Gesundheitsbereich. Weitere Fördermöglichkeiten bietet der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus).

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Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.

Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Förderaufruf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“

Mit dem Förderaufruf werden Kommunen und freie Träger vor Ort gezielt bei verschiedenen projektbasierten Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen und der Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte unterstützt.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Förderung von ehrenamtlichen Behördenlotsinnen und -lotsen für Menschen mit Migrationsgeschichte.
  • Zugang zu bestehenden Angeboten kultursensibel gestalten.
  • Förderung von Maßnahmen zur digitalen Teilhabe und digitalem Zugang.
  • Förderung von Maßnahmen, die Begegnung und Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft verbessern.

Anteilige Zuschüsse zu Projekten in Höhe von bis zu 75 Prozent beziehungsweise bis zu 90 Prozent sind möglich. Der Höchstfördersatz je Initiative beträgt 80.000 Euro für maximal drei Jahre. 

Anträge sind mit dem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart veröffentlichten Antragsformular per E-Mail beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.

Die Antragsfrist endet am 12. Mai 2025.

Am 8. April von 10 Uhr bis 12 Uhr bietet das Regierungspräsidium eine Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung an. Sie können über die Plattform Webex daran teilnehmen.

Förderaufruf 2025 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF)Weiterführende Informationen und FAQ: Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen

Förderaufruf „Diskriminierungssensible Kompetenzen und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit stärken“

Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“.

Das Förderprogramm zielt darauf ab, neue Impulse für die Antidiskriminierungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu setzen, um dem konstatierten Bedarf an innovativen Konzepten zu begegnen. Hierfür sieht das Programm Anträge in den drei Förderkategorien 1.) Vermittlung diskriminierungssensibler Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche, 2.) Entwicklung und Durchführung von diskriminierungssensiblen Empowermentangeboten mit Kindern und Jugendlichen, sowie 3.) Diskriminierungssensible Qualifizierung und Weiterbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit vor. 

Antragsberechtigt sind: 

  • freie Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII,
  • freie Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII i.V.m. der Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach den §§ 2 und 4 des JugendBildG 
  • oder ein sonstiger Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §12 JugendBildG.

Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Projektförderung in einer Höhe von minimal 3.000 Euro bis maximal 20.000 Euro jährlich, mit einer Laufzeit von minimal 6 bis maximal 30 Monaten gewährt. 
Anträge sind bis zum 6. Mai 2025 gemäß der Vorgaben aus dem Förderaufruf einzureichen. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. Juli 2025. 

LAP-Förderprogramm Kinder- und Jugendarbeit (PDF)Antragsformular (DOCX)Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX)​​​​​​

Förderaufruf „Verbesserung der medizinischen (Grund-) Versorgung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Baden-Württemberg“

Gesundheit ist ein Menschenrecht, und gesundheitliche Versorgung muss für alle Menschen gewährleistet sein. Vorrangiges Ziel der Förderung ist es, niedrigschwellige Brückenangebote der medizinischen (Grund-) Versorgung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in möglichst vielen Kreisgebieten zu implementieren.

  • Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Gemeinnützigkeit wird vorausgesetzt.
  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Projektförderung gewährt. Anträge werden bis 10. April 2025 entgegengenommen. Für die Antragstellung ist ein digitaler Fragebogen auszufüllen.

Wenn Sie Interesse an einer Antragstellung haben, bitten wir Sie, sich mit Angabe einer Ansprechperson und E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation zu melden. Sie erhalten dann einen Zugangslink.
E-Mail an: Armutspraevention@sm.bwl.de

Förderaufruf „Verbesserung der medizinischen (Grund-) Versorgung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen“ (PDF)

Förderaufruf im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ 2025

  • Das Förderprogramm setzt auch 2025 ein deutliches und klares Zeichen gegen jede Art von Diskriminierung queerer Menschen und fördert die Sichtbarkeit und die öffentliche Präsenz von Vielfalt in Baden-Württemberg auch über die Ballungszentren hinaus.
  • Gefördert werden neue, innovative Projekte (zum Beispiel Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Qualifizierungs- und Dialogformate, Entwicklung von Informationsmaterialien, Öffentlichkeitskampagnen).
  • Es können Landesmittel bis zu 10.000 Euro beantragt werden.
  • Das Projekt muss im Jahr 2025 beginnen.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis 31. März 2025 per E-Mail oder per Post einzureichen.

Ausschreibung Projektförderung „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ 2025 (PDF)

Antragsformular Projektförderung „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ 2025 (PDF)

Kosten- und Finanzierungsplan Projektförderung „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ 2025 (DOCX)

Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2025“

  • Ziel der Förderrunde 2025: Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements durch Ausbau und Weiterentwicklung von Kurzzeit-, Nacht- und Tagespflegeangeboten
  • Investive Förderung des Ausbaus (zum Beispiel Bau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, digitalen Angeboten, Vernetzung und Einbindung ins Quartier
  • Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens 30.04.2025 ausschließlich digital beim KVJS Baden-Württemberg einzureichen. Das digitale Antragsformular wird ab 01.01.2025 freigeschaltet.

Ausschreibung Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF, barrierefrei)
Merkblatt KVJS Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF)
Ansichtsexemplar Bewerbungsbogen Innovationsprogramm Pflege 2025 (PDF)

Förderprogramm „Beteiligungstaler“

  • Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
  • Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
  • Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
  • Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.

Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“

  • Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
  • Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
  • Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
  • Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
  • Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital.

Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm