Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Das Sozialministerium fördert Projekte und Maßnahmen im Sozial-, Integrations- und Gesundheitsbereich. Weitere Fördermöglichkeiten bietet der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus).

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Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.

Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Förderaufruf 2025/2026 „Projekte zur anonymen Krankenbehandlung“

  • Gewährleistung des Zugangs zu medizinischer Versorgung für alle Personen in Baden-Württemberg, daher Förderung von Modellprojekten für die anonyme Krankenbehandlung und gegebenenfalls eines Clearings.
  • Projekte können frühestens zum 1. Januar 2025 beginnen und längstens bis zum 31. März 2027 gefördert werden.
  • Projekte, denen im Zuge des Förderaufrufs im Jahr 2023 eine Förderung bewilligt wurde, haben die Möglichkeit, sich um eine weitere Förderung zu bewerben.
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und projektbezogene Sachausgaben (wie Honorare, Material, Raummieten, Bewirtungen, Dienstleistungen, Fahrt- und Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit).
  • Der Förderantrag ist bis 13. Dezember 2024 per E-Mail oder per Post beim Sozialministerium einzureichen.

Förderaufruf 2025/2026 „Projekte zur anonymen Krankenbehandlung“ (PDF)

Antragsformular zum Förderaufruf „Projekte zur anonymen Krankenbehandlung“ (PDF)

Förderaufruf „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ 2025

Frauen mit Zuwanderungsgeschichte sind seit langem ein wichtiger Teil der baden-württembergischen Gesellschaft und tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Entwicklung in allen Lebensbereichen bei. Daher unterstützt das Land Baden-Württemberg Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen.

Gefördert werden Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger. 

Die Antragsfrist endet am 30. Dezember 2024.

Alle Informationen finden Sie in einem ausführlichen FAQ auf unserer Website.

Förderprogramm „Beteiligungstaler“

  • Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
  • Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
  • Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
  • Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.

Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“

  • Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
  • Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
  • Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
  • Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
  • Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital.

Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm