Hier finden Sie aktuelle Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen.
Desweiteren informieren wir Sie gemäß § 30 UVgO, sobald unser Ministerium Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 25.000,00 € (netto) im Wege einer Verhandlungsvergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben hat.
Vergebene Aufträge / Abgeschlossene Vergaben
Name und Adresse des Auftraggebers:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Referat 32
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Name der beauftragten Unternehmen:
anatom5 perception marketing GmbH, 40476 Düsseldorf und 6grad51 Design GbR, 50937 Köln
Vergabeart:
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung:
Gestaltung und Entwicklung eines Corporate Designs und einer Webseite für das Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
Zeitraum der Leistungserbringung:
August 2021 bis Februar 2022
Förderaufrufe zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Förderaufruf „Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“
Der „Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) ist ein neuer EU-Fonds, der für die Förderperiode 2014-2020 ins Lebens gerufen wurde und das übergeordnete Ziel verfolgt, gemäß der Strategie „Europa 2020“ Armut zu bekämpfen.
Die Verwendung der Mittel wird in sog. nationalen „Operationellen Programmen“ geregelt. Das Operationelle Programm für Deutschland wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und unter Beteiligung von Akteuren wie z.B. dem Bundesinnenministerium, dem Deutschen Städte- und Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie einzelner Länder erarbeitet und von der EU-Kommission am 25. Februar 2015 angenommen.
Deutschland stehen für die gesamte Förderperiode rund 92,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Unterstützung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern und deren Kindern sowie auf der Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen.
Konkret verfolgt EHAP folgende Ziele:
- Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zuwanderern zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems;
- Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion;
- Verbesserung des Zugangs wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems
Projekte können ab Oktober 2015 gefördert werden. Der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger liegt bei fünf Prozent.
bamf.de: Nähere Informationen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP)
Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (PDF)
Förderaufruf im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ 2024
Gefördert werden neue, innovative Projekte, die nachhaltig zur Verwirklichung der folgenden Ziele beitragen:
- allgemeine Sichtbarmachung, Sensibilisierung und damit Verbesserung der Lebenssituation queerer Menschen in Baden-Württemberg,
- Dialog von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen,
- Abbau von Vorurteilen, Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und präventive Vermeidung von Diskriminierungen.
- Maßnahmen beginnen im Jahr 2024, die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt.
Antragsberechtigt sind Kommunen oder freie Träger.
Anträge sind bis Sonntag, 31. März 2024 per E-Mail mit Dateianlage oder per Post einzureichen.
Ausschreibung Projektförderung 2024 „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ - ausfüllbar (PDF)
Antragsformular Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ 2024 - ausfüllbar (PDF)
Kosten- und Finanzierungsplan (PDF)
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2024
- Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen.
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge können bis spätestens 31. Oktober 2024 gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024
- Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
- Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
- Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert.
- Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt.
Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024
- Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft beschäftigt werden sollen.
- Förderfähig sind diverse Kurse zu Palliative Care (Details im Förderaufruf).
- Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Anträge sind per E-Mail oder Post bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen.
Antragsformular - ausfüllbar (PDF)
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.
Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“
- Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
- Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
- Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
- Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
- Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
- Die Antragstellung erfolgt digital.
Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm