Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.

Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Förderaufruf „Impulse Teilhabeförderung 2024 – Fokus Einsamkeit und soziale Isolation – von erwachsenen Menschen mit Armutserfahrung“

Einsamkeit und soziale Isolation sind nicht nur ein individuelles Problem, sondern haben gesellschaftliche Dimension. Geringe finanzielle Mittel führen zu Einschränkungen bei gesellschaftlichen und kulturellen Beteiligungsmöglichkeiten.

Förderkriterien

  • Durch das Projekt sollen erwachsene Menschen mit Armutserfahrung unterstützt werden.
  • Es muss sich um die Umsetzung einer neuen Idee, eines neuen Ansatzes handeln. Das Projekt soll zur Übertragung auf andere Standorte geeignet sein.
  • Niedrigschwellige Herangehensweise: Geeignet sind insbesondere aufsuchende Formate. Die Angebote sollten möglichst gebührenfrei und gut erreichbar sein.
  • Bevorzugt werden Projekte, bei denen mehrere Partner im Sozialraum kooperieren.
  • Auf den Abbau von sprachlichen und kulturellen Hindernissen ist zu achten.
  • Es sollen Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und/ oder von Fachkräften der sozialen Arbeit für das Thema Armut stattfinden.

Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise), Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft. 

Anträge werden bis zum 5. August 2024 entgegengenommen. 

Förderaufruf Impulse Teilhabeförderung 2024 – Fokus Einsamkeit und soziale Isolation – von erwachsenen Menschen mit Armutserfahrung

Förderaufruf „Zentrale Fachstellen zur Wohnungssicherung“

Zielgruppe der zu fördernden Maßnahmen sind insbesondere:

  • Unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.
  • Aus sonstigen Gründen in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende Personen.

Personen, die bereits wohnungslos sind, sind nur in Ausnahmefällen Zielgruppe der fördernden Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind 

  • Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie der Zusammenschluss mehrerer Kommunen. Im Rahmen der Antragsstellung ist eine Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Trägern erforderlich (gegenseitige schriftliche Erklärung). 
  • Leistungserbringer der sozialhilferechtlichen Wohnungsnotfallhilfe und der Schuldnerberatung sowie Angebote der Wohnberatungsstellen und der Quartierskoordination. Im Rahmen der Antragsstellung ist eine Kooperation mit dem örtlichen Sozialhilfeträger oder dem örtlichen Ordnungsamt erforderlich (gegenseitige schriftliche Erklärung).

Anträge werden bis zum 5. August 2024 entgegengenommen.

Förderaufruf Fachstelle Wohnungssicherung (PDF)

Förderaufruf „Maßnahmen im Demokratiezentrum Baden-Württemberg im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘“

  • Gefördert werden Maßnahmen, die unter dem Dach des Demokratiezentrum Baden-Württemberg zusammengefasst werden.
  • Geförderte Maßnahmen:
    • Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus
    • Beratung Betroffener von Vorfällen des Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
    • Distanzierungsberatung
    • Weitere Maßnahmen
  • Zivilgesellschaftliche Träger (beispielsweise Verbände, Vereine, Stiftungen) können sich für eine oder mehrere Maßnahmen bewerben.
  • Die Landeskoordinierungsstelle im Sozialministerium koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Trägern.
  • Anträge werden bis zum 19. Juli 2024 entgegengenommen.

Förderaufruf „Maßnahmen im Demokratiezentrum Baden-Württemberg im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘“ (PDF)

Antragsformular für das Förderjahr 2025 (XLSX)

Antragsformular für das Förderjahr 2026 (XLSX)

Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW III“

  • Schwerpunkte der Förderung, unter anderem
    • Maßnahmen zur Stärkung der Demokratiekompetenzen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts;
    • Gewinnung, Motivierung und Förderung von neuen Engagierten (zum Beispiel junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungshintergrund etc.);
    • Einführung von neuen digitalen Angeboten und Instrumenten im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Förderfähig sind innovative, gemeinwohlorientierte Projekte.
  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, religiöse Gemeinschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine.
  • Anträge sind bis zum 15. Oktober 2024 per E-Mail einzureichen.

Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW III“ (PDF)

Antragsformular zum Förderaufruf „Gemeinsam engagiert in BW III“ - ausfüllbar (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen. 
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge können bis spätestens 31. Oktober 2024 gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der  Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ (PDF)

Antragsformular - ausfüllbar (PDF)

Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024

  • Gefördert werden stationäre Hospize im Sinne von § 39a SGB V in Baden-Württemberg sowie teilstationäre Hospize.
  • Förderfähig sind ausschließlich Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Hospizplätze entstehen, soweit dem Grunde nach keine Kostentragungspflicht anderer öffentlicher Träger, insbesondere von Kranken- und/oder Pflegekassen besteht.
  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die investive Maßnahme wird mit maximal 10.000 Euro für jeden neu entstehenden Hospizplatz gefördert. 
  • Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anfrage übermittelt. 

Förderaufruf „Palliative Care BW - Förderung von investiven Maßnahmen in Hospizen in Baden-Württemberg“  (PDF)

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ im Jahr 2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, in Baden-Württemberg die Palliativkompetenz in der Pflege zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote zur Stärkung der palliativen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten gefördert werden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ambulanten Hospizdiensten nach § 39a SGB V als Fachkraft  beschäftigt werden sollen.
  • Förderfähig sind diverse Kurse zu Palliative Care (Details im Förderaufruf).
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge sind per E-Mail oder Post bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Stärkung der Palliativkompetenz in der ambulanten und stationären Pflege in Baden-Württemberg“ (PDF)

Antragsformular - ausfüllbar (PDF)

Förderprogramm „Beteiligungstaler“

  • Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
  • Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
  • Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
  • Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.

Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“

  • Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
  • Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
  • Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
  • Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
  • Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital.

Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm