Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Förderaufruf „Diskriminierungssensible Kompetenzen und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit stärken“
- Ziel: Neue Impulse für die Antidiskriminierungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen setzen, um dem konstatierten Bedarf an innovativen Konzepten zu begegnen.
- Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans (LAP) „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“.
- Drei Förderkategorien:
- Vermittlung diskriminierungssensibler Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche
- Entwicklung und Durchführung von diskriminierungssensiblen Empowermentangeboten mit Kindern und Jugendlichen
- Diskriminierungssensible Qualifizierung und Weiterbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit
- Anträge sind bis zum 6. Mai 2025 einzureichen.
LAP-Förderprogramm Kinder- und Jugendarbeit (PDF)Antragsformular (DOCX)Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX)
Förderaufruf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“
- Ziel: Gezielte Unterstützung der Kommunen und freie Träger vor Ort bei verschiedenen projektbasierten Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen und der Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte.
- Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Förderung von ehrenamtlichen Behördenlotsinnen und -lotsen für Menschen mit Migrationsgeschichte.
- Zugang zu bestehenden Angeboten kultursensibel gestalten.
- Förderung von Maßnahmen zur digitalen Teilhabe und digitalem Zugang.
- Förderung von Maßnahmen, die Begegnung und Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft verbessern.
- Anträge sind bis zum 12. Mai 2025 mit dem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart veröffentlichten Antragsformular per E-Mail beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.
Förderaufruf 2025 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF)Weiterführende Informationen und FAQ: Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen
Förderaufruf „Maßnahmen zur Extremismusprävention in Geflüchtetenunterkünften im Rahmen des Sicherheitspakets für Baden-Württemberg“
- Ziel: Prävention von Extremismus in Geflüchtetenunterkünften und dabei insbesondere von islamistischer Radikalisierung
- Geförderte Maßnahmen:
- Mobile landesweit einsatzfähige Fachberatung zur Prävention von Extremismus
- Workshops zur Nachrichten- und Medienkompetenz von Geflüchteten
- Der Förderaufruf richtet sich an zivilgesellschaftliche Träger. Gefördert werden Personal- und Sachkosten.
- Der Förderantrag samt detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan muss per E-Mail bis zum 30. Mai 2025 eingereicht werden. Für den Kosten- und Finanzierungsplan bitte die nachstehende Excel-Vorlage nutzen.
Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX)
Förderaufruf „Aufbau von Unterstützungsangeboten für Familien sowie Weiterentwicklung von Familienzentren und vergleichbaren Einrichtungen im ländlichen Raum und in Brennpunkten in Baden-Württemberg“
- Ziel: Bedarfsorientierte Unterstützung für Familien überall dort ermöglichen, wo solche Angebote nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.
- Auch bereits bestehende Familienzentren und vergleichbare Einrichtungen können gefördert werden.
- Bitte schicken Sie Ihre Anträge bis zum 18. Juni 2025 per E-Mail an antraege-FFS@sm.bwl.de.
Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Sozialräume stärken, Netzwerke weiterdenken und ausbauen“
- Gefördert wird einerseits die Implementierung neuer Kommunaler Pflegekonferenzen und andererseits die Weiterentwicklung bereits bestehender Kommunaler Pflegekonferenzen.
- Antragsberechtigt sind die Stadtkreise und Landkreise insbesondere in Kooperation mit ihren kreisangehörigen Kommunen.
- Anträge können bis zum 30. Juni 2025 (bestehende Kommunale Pflegekonferenzen) beziehungsweise bis zum 30. September 2025 (neue Kommunale Pflegekonferenzen) eingereicht werden.
Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ (PDF)
Bewerbungsbogen für neue „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ - ausfüllbar (PDF) Kosten- und Finanzierungsplan für neue „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ (DOCX)
Bewerbungsbogen für bestehende „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ - ausfüllbar (PDF)Kosten- und Finanzierungsplan für bestehende „Kommunale Pflegekonferenzen BW“ (DOCX)
Förderprogramm „OrtsNahePflege BW: Modellvorhaben für lokale Pflegestrukturen gemäß § 123 SGB XI“
- Im Rahmen der Modellvorhaben sollen innovative Ansätze entwickelt werden, um die Strukturen und Hilfen der Langzeitpflege vor Ort und im Quartier zu verbessern und die Pflegeinfrastruktur besser planen zu können. In den kommenden vier Jahren stellt das Land hierfür jährlich bis zu 7,8 Millionen Euro bereit.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
- In der ersten Phase sind Kommunen, Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Organisationen eingeladen, eine Interessensbekundung mit einer Kurzkonzeption einzureichen.
- In einem zweiten Schritt erhalten ausgewählte Projekte die Möglichkeit, einen vollständigen Antrag (Bewerbungsbogen) auszuarbeiten und einzureichen.
- Zur Unterstützung der interessierten Akteure hatte das Sozialministerium Anfang April zwei digitale Informationsveranstaltungen zur Antragstellung durchgeführt.
Ausschreibung Förderprogramm für OrtsNahePflege BW (PDF)
Bewerbungsbogen Förderprogramm für OrtsNahePflege BW - ausfüllbar (PDF)
Anlage 1: Bestätigung der kommunalen Gebietskörperschaft - ausfüllbar (PDF)
Förderprogramm „Beteiligungstaler“
- Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
- Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
- Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
- Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
- Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.
Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“
- Ziel: Kinderschutz in Vereinen in Blick nehmen, daher Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich bei der Entwicklung von individuellen Schutzkonzepten
- Förderprogramm im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Kinderschutzbunds Landesverband Baden-Württemberg e. V., das mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
- Vereine und Verbände können Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
- Träger, die geeignetes Personal haben, können vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
- Das Förderprogramm endet am 31.10.2025. Die Abrechnungen der Fördernehmer (Verwendungsnachweise) müssen deshalb bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden.
- Die Antragstellung erfolgt digital.
Kinderschutz BW: Ausschreibung und FAQ zum Förderprogramm