Psychisch gestörte Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden sind und von denen weiterhin Gefahr ausgehen kann, sollen nun nach dem Therapieunterbringungsgesetz zeitlich befristet im besonders gesicherten Bereich der Maßregelvollzugseinrichtung des Zentrums für Psychiatrie in Wiesloch therapiert werden, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter.