Zusammenschluss

Antrag der AMEOS Holding AG für Zusammenschluss

Die AMEOS Holding AG hat beim Sozialministerium Baden-Württemberg die Genehmigung für den Zusammenschluss mit dem Klinikum Friedrichshafen nach § 186a GWB beantragt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Die AMEOS Holding AG hat beim Sozialministerium Baden-Württemberg die Genehmigung bezüglich eines Zusammenschlusses nach § 186a Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beantragt. Die AMEOS Holding AG beabsichtigt prüfen zu lassen, ob der Erwerb des Krankenhaus-Geschäftsbetriebes der Klinikum Friedrichshafen GmbH durch die AMEOS Krankenhausgesellschaft Friedrichshafen mbH (Zusammenschluss gemäß § 37 GWB) zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich gehalten wird. Der Antrag wird hiermit gemäß § 186a Absatz 2 GWB auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht.

Antrag der AMEOS Holding AG auf Bestätigung gemäß § 186a Absatz 1 GWB (PDF)

Das Sozialministerium wird nun prüfen, ob der angestrebte Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung in der Region erforderlich ist und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Über den Antrag darf gemäß § 186a Absatz 2 Satz 3 GWB nicht vor Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung entschieden werden.

Am 6. Juli 2026 bestätigte das Sozialministerium im Benehmen mit dem Bundeskartellamt gemäß § 186a Absatz 1 GWB, dass der Zusammenschluss der AMEOS Krankenhausgesellschaft Friedrichshafen mbH mit der Klinikum Friedrichshafen GmbH zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich gehalten wird.

Ergänzend wird auf einen Auszug aus der Begründung der Entscheidung vom 6. Juli 2026 verwiesen:

„Das Sozialministerium Baden-Württemberg befasst sich mit dem beabsichtigten Zusammenschluss bereits seit längerem und hat die Auswirkungen auf die stationäre Versorgung in den Krankenhäusern im Land, aber insbesondere im Bodenseekreis, mit Blick auf den gestellten Antrag eingehend geprüft. Durch den Zusammenschluss wird die bedarfsgerechte Krankenhausversorgung für die Bevölkerung im Bodenseekreis weiterhin sichergestellt. Ohne die geplante Übernahme wäre die flächendeckende Versorgung in der Region akut gefährdet. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die Klinikum Tettnang GmbH des Medizin Campus Bodensee aufgrund von Insolvenz bereits geschlossen wurde. Seitens der AMEOS Holding AG ist geplant, das bestehende medizinische Angebot der Klinikum Friedrichshafen GmbH inklusive der Leistungen der Klinikum Tettnang GmbH in seinem gegenwärtigen Umfang in Friedrichshafen zu erhalten und dort im Sinne einer Zentralisierung zu konzentrieren. Hiermit wird eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung der Bevölkerung in der betroffenen Region gewährleistet.“