Die AMEOS Holding AG hat beim Sozialministerium Baden-Württemberg die Genehmigung bezüglich eines Zusammenschlusses nach § 186a Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beantragt. Die AMEOS Holding AG beabsichtigt prüfen zu lassen, ob der Erwerb des Krankenhaus-Geschäftsbetriebes der Klinikum Friedrichshafen GmbH durch die AMEOS Krankenhausgesellschaft Friedrichshafen mbH (Zusammenschluss gemäß § 37 GWB) zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich gehalten wird. Der Antrag wird hiermit gemäß § 186a Absatz 2 GWB auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht.
Antrag der AMEOS Holding AG auf Bestätigung gemäß § 186a Absatz 1 GWB (PDF)
Das Sozialministerium wird nun prüfen, ob der angestrebte Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung in der Region erforderlich ist und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Über den Antrag darf gemäß § 186a Absatz 2 Satz 3 GWB nicht vor Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung entschieden werden.
