Zusammenschluss

Antrag für Zusammenschluss der Uniklinik Heidelberg und des Krankenhauses Salem

Das Universitätsklinikum Heidelberg hat beim Sozialministerium Baden-Württemberg die Genehmigung für den Zusammenschluss mit dem Krankenhaus Salem beantragt.

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Bett steht auf Krankenhausflur.

Das Universitätsklinikum Heidelberg A. ö. R. hat beim Sozialministerium Baden-Württemberg die Genehmigung des Zusammenschlusses des Universitätsklinikums Heidelberg und des Krankenhauses Salem nach § 186a Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beantragt. Das Universitätsklinikum Heidelberg A. ö. R. beabsichtigt hierzu, den Geschäftsbetrieb der Krankenhaus Salem der Evangelischen Stadtmission Heidelberg gGmbH zu erwerben. Der Antrag wird hiermit gemäß § 186a Absatz 2 GWB auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht.

Antrag des Universitätsklinikums Heidelberg auf Bestätigung gemäß § 186a Absatz 1 GWB (PDF)

Das Sozialministerium wird nun prüfen, ob der angestrebte Zusammenschluss der beiden Kliniken zur Verbesserung der Krankenhausversorgung in der Region erforderlich ist und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Über den Antrag darf gemäß § 186a Absatz 2 Satz 3 GWB nicht vor Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung entschieden werden.