Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (kurz: Sozialministerium) gilt mit seinem weit ausgreifenden Zuständigkeitsbereich innerhalb der Landesregierung als das zentrale Gesellschaftsministerium. Für Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen und von jung bis alt wollen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle ihren Platz in der Gemeinschaft finden und sich entfalten können.
Viele Menschen brauchen Hilfe bei Krankheit, Bedürftigkeit, in sozialen Notlagen, in ihrer familiären Situation, bei Arbeitslosigkeit, Ausgegrenztheit, bei Behinderung und im Falle von Diskriminierung, gleich welcher Art. Jeder soll im Bedarfsfall ein Optimum an Strukturen und Hilfsangeboten im sozialen und gesundheitlichen Bereich vorfinden. Neben der Erhaltung und Schaffung von Hilfestrukturen nehmen wir aber auch die Potenziale der Menschen jeglichen Alters in den Blick, zum Beispiel bei der Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt.
Die verschiedenen Aufgaben des Ministeriums werden in unterschiedlichen Abteilungen wahrgenommen. Das Organigramm informiert über Aufbau und Organisation des Sozialministeriums.