Überblick

Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen

Das Sozialministerium fördert Projekte und Maßnahmen im Sozial-, Integrations- und Gesundheitsbereich. Weitere Fördermöglichkeiten bietet der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus).

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Vergabeveröffentlichungen gemäß § 30 UVgO liegen aktuell nicht vor.

Förderaufrufe und Förderprogramme zur Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Förderaufruf „Toiletten für Alle 2026"

  • Gefördert werden Ausstattungsgegenstände zur Einrichtung von Toiletten für Alle in dafür geeigneten Räumlichkeiten.
  • Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Träger der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie andere freie Träger wie Vereine oder Träger von öffentlich zugänglichen Einrichtungen (zum Beispiel Messen, Freizeitparks, Einkaufszentren, Sportstätten, Touristeninformationen und so weiter).
  • Die vorab mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. (LVKM) abgestimmten Förderanträge übermitteln Sie bitte an poststelle@sm.bwl.de. 

  • Die Bewerbungsfrist endet am 18. November 2026.

Förderaufruf „Toiletten für Alle 2026" (PDF)Antrag auf Projektförderung „Toiletten für Alle 2026“ (DOCX)

Förderaufruf „Förderung von flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Horizontale Beratungsstellen gegen Diskriminierung 2027-2028“

  • Ziele der Förderung sind eine flächendeckende Antidiskriminierungsberatung sowie Diskriminierungen durch professionelle und niedrigschwellige Sensibilisierungsmaßnahmen proaktiv vorzubeugen.
  • Gefördert werden lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung mit maximal 240.000 Euro und eine überregionale Beratungsstelle gegen Diskriminierung mit maximal 440.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum.
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben.
  • Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

Förderaufruf Antidiskriminierungsberatung 2027-2028 (PDF)
Vorlage Förderantrag zum Förderaufruf Antidiskriminierungsberatung 2027-2028 (DOCX)
Kosten- und Finanzierungsplan zum Förderaufruf Antidiskriminierungsberatung 2027-2028 (XLSX)

Regionalprogramm Fachkräftesicherung 2026-2027

Gefördert wird die Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen zur Information über aktuelle wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung, die Umsetzung von konkreten Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie die Evaluation und strategische Weiterentwicklung von gemeinsamen Aktivitäten der regionalen Fachkräfteallianzen.

Antragsberechtigt sind die Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder auf Kreisebene (abhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz beispielsweise Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter und Kommunen, die Ligaverbände und Pflegeorganisationen).

Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben zuzüglich zehn Prozent Organisationspauschale.

Anträge können jederzeit eingereicht werden, sofern das Vorhaben innerhalb der Programmlaufzeit 1. April 2026 bis 31. März 2028 durchgeführt werden kann.

Antragsunterlagen

Pressemitteilung, 03.02.2026: „Ministerium verlängert ‚Regionalprogramm Fachkräftesicherung‘ bis 2027“

Förderprogramm „Aktionstage Kinder- und Jugendschutz 2026/27“

  • Ziel: Kinder- und Jugendschutzaktionen vor Ort, um eine Kultur des Hinsehens und Handelns zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf digitalisierter und mediatisierter Gewalt, Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren sowie Präventionsangebote und Peer-to-Peer-Ansätze, insbesondere im Bereich der sexualisierten Gewalt. 
  • Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden, Landkreise & zivilgesellschaftliche Akteure gemeinsam mit kommunalem Partner
  • Zeitraum: 
    • Durchführungsphase 1: 01.09.2026 bis 31.03.2027 (Antragsstellung ab 01.09.2026)        
    • Durchführungsphase 2: 01.03.2027 bis 30.09.2027 (Antragsstellung ab 01.02.2027)
  • Förderung durch die Übernahme von Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro pro Antrag und Durchführungsphase
  • Anträge können fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung e. V. gestellt werden.

Förderprogramm „Inklusionstaler“

  • Ziel: Stärkung der Teilhabe und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene.
  • Antragsberechtigt: Zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne Rechtsform, z.B. Bürgergruppen und -initiativen, Arbeitskreise, Verbände oder Vereine.
  • Förderung durch die Übernahme von Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro.
  • Anträge können fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden.

Förderprogramm „Beteiligungstaler“

  • Unterstützung für Quartiersprojekte vor Ort von zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Finanzierung für Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Quartiersentwicklung: Maßnahmen zur Etablierung eines Begegnungsortes, Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb eines Quartiers, Formate, die das Zusammenleben verschiedener Generationen im Quartier thematisieren oder Projekte, die nachbarschaftliche Unterstützungsstrukturen aufbauen.
  • Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen (mit und ohne eingetragener Rechtsform) aus Baden-Württemberg (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände)
  • Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten inklusive Honorarkosten
  • Einen Antrag auf Förderung kann fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung gestellt werden.

Förderaufruf „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Beratungsstellen gegen Diskriminierung und Beratungssatelliten“

  • Ziel: Den berechtigten Anspruch hier lebender Menschen auf Teilhabe und Zugehörigkeit zu gewährleisten sowie Diskriminierungen aktiv zu entgegenzutreten.
  • Als Zuwendungsempfänger kommen unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Träger (zum Beispiel Verbände, Vereine, andere rechtsfähige Träger) in Betracht.
  • Förderanträge stellen Sie bitte bis zum 15.12.2025 beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Förderaufruf „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Beratungsstellen gegen Diskriminierung und Beratungssatelliten“ (PDF)