Alleinerziehende, die nicht regelmäßig oder keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Im letzten Jahr hat der Bundesgesetzgeber den Unterhaltsvorschuss reformiert: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht seitdem bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch.
Rede von Minister Manne Lucha anlässlich der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes am 11. Oktober 2018 im Landtag von Baden-Württemberg.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss