Bundesteilhabegesetz

380 Millionen Euro für Teilhabe und Krankenhäuser

Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen – schnell, verlässlich und wohnortnah. Zudem werden 150 Millionen Euro vorzeitig an die Krankenhäuser im Land ausgezahlt.

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Medizinisches Personal läuft über Krankenhausflur

Sozialminister Manne Lucha begrüßt den aktuellen Beschluss des Ministerrats zur kurzfristigen finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser und der Kommunen für die Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

„Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen. Das Land übernimmt Verantwortung – gerade dort, wo es um vulnerable Menschen geht“, sagte Lucha am Freitag (30. Mai) in Stuttgart. 230 Millionen Euro stelle das Land kurzfristig als erhöhten Abschlag zur Verfügung, um die Kommunen bei den steigenden Kosten durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) finanziell unter die Arme zu greifen. Damit werde sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen – schnell, verlässlich und wohnortnah. Zudem würden 150 Millionen Euro vorzeitig an die Krankenhäuser im Land ausgezahlt. Mit dieser Soforthilfe unterstütze die Landesregierung die Krankenhäuser, die derzeit in einer wirtschaftlich besonders herausfordernden Lage sind.

Hilfen sind keine Einmalaktion

„Teilhabe und Gesundheitsversorgung dürfen nicht am Geld scheitern. Wir handeln jetzt unverzüglich, damit die Hilfe dort ankommt, wo sie besonders dringend gebraucht wird“, betonte der Minister. Lucha wies darüber hinaus darauf hin, dass diese Hilfen keine Einmalaktion seien: „Schon 2023 und 2024 haben wir als grün-schwarze Landesregierung unsere Zusagen eingehalten. Jetzt legen wir noch einmal nach – aus Überzeugung und im Sinne einer solidarischen Gesellschaft.“

Der Minister appellierte noch einmal eindringlich an die neue Bundesregierung, dauerhafte Lösungen zu schaffen: „Gute soziale Infrastruktur ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Dafür brauchen wir die volle Unterstützung aus Berlin.“