Aktuelle Situation für Baden-Württemberg (4.7., 15 Uhr):
- EHEC 73 (2010), 198 (seit Jahresbeginn 2011), 175 (Erkrankungsbeginn nach dem 01.05.11*)
- HUS 15 (2010), 31 (seit Jahresbeginn 2011), 29 (Erkrankungsbeginn nach dem 01.05.11*)
- HUS Verdacht - (2010), 1 (Erkrankungsbeginn nach dem 01.05.11*)
* Fälle im Ausbruchszeitraum (Falldefinition des Robert Koch Instituts (RKI))
Weitere Untersuchungen, zu dem am Freitag (1.7.) vermeldeten Todesfall einer Person nach einer HUS-Erkrankung, haben keine neuen Erkenntnisse erbracht. Nachwievor ist nicht davon auszugehen, dass ein Zusammenhang mit dem spezifischen Erregerstamm des aktuellen EHEC-Ausbruchs (Serogruppe O104:H4) besteht.
Bei inzwischen insgesamt 30 gemeldeten HUS- und HUS-Verdachtsfällen ist die Krankheit nach dem 1. Mai aufgetreten. Erkrankungsdatum des zuletzt gemeldeten HUS-Krankheitsfalles war der 22. Juni.
Bei 22 HUS- und HUS-Verdachtsfällen liegen Informationen vor, dass sich die erkrankten Personen vor Erkrankungsbeginn in Norddeutschland aufgehalten haben. Bei zwei Fällen handelt es sich wahrscheinlich um Folgefälle von an HUS- beziehungsweise EHEC erkrankten Angehörigen. Mögliche Zusammenhänge mit dem Ausbruchgeschehen in Norddeutschland werden durch weitere Ermittlungen beziehungsweise Feintypisierung überprüft. Zwischenzeitlich konnte im Landesgesundheitsamt bei 49 EHEC- beziehungsweise HUS-Fällen der spezifische Erregerstamm des aktuellen EHEC-Ausbruchs (Serogruppe O104:H4) nachgewiesen werden.
Nachwievor liegen keine konkreten Hinweise auf eine eigene Infektionsquelle in Baden-Württemberg vor.
Ergänzende Informationen für die Redaktionen:
Das hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) ist eine schwere, unter Umständen tödliche Komplikation, die bei bakteriellen Darminfektionen mit sogenannten enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) auftreten kann. Pro Jahr werden dem RKI etwa 1000 EHEC-Fälle übermittelt. Das Vollbild des HUS ist charakterisiert durch akutes Nierenversagen, Blutarmut durch den Zerfall roter Blutkörperchen und einen Mangel an Blutplättchen.
Abhängig vom weiteren Geschehen (Entwicklung der Fallzahlen) wird das Sozialministerium werktäglich ab 15 Uhr die Öffentlichkeit informieren.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren