Corona-Verordnung

Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus

Ein Mann hält einen Schnelltest zur Erkennung des Coronavirus und ein Teststäbchen in den Händen.

Die Landesregierung hat die 2G-Plus-Regelung der neuen Corona-Verordnung noch einmal präzisiert. Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen.

Ausnahmen zur 2G-Plus-Regel definiert

Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-Plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche (UPDATE)

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Aktualisierung (31.01.2022):

Die Abwägung und die Abstimmungsprozesse innerhalb der Landesregierung haben ergeben, dass es die Ausnahmen für Jugendliche bis auf Weiteres weiter geben wird. Ein Auslaufen der Regelung ist also zunächst nicht geplant. Mit den Testungen an Schulen, die in der Zwischenzeit auch wieder auf Geimpfte (außer Geboosterte) ausgedehnt wurden, gibt es eine engmaschige Überprüfung des Infektionsgeschehens bei den Jugendlichen.

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