Haftung für das Boostern wird nun vom Bund übernommen.
Der Bund hat am gestrigen Mittwoch (22. Dezember) die Linie Baden-Württembergs zum Boostern von Jugendlichen unter 18 Jahren bestätigt. Nun ermöglicht der Bund auch Auffrischimpfungen für Jugendliche. Bisher hatte Baden-Württemberg insbesondere wegen offener Fragen zur Haftung die Auffrischimpfungen von Jugendlichen in ärztlicher Verantwortung lediglich positiv bewertet. Der Bund hat nun klargestellt, die Haftung für Booster-Impfungen von Unter-18-Jährigen zu übernehmen. Demnach können ab sofort Jugendliche ab 12 Jahren auch mit staatlicher Rückendeckung in den Impfstützpunkten eine Booster-Impfung erhalten. Für Gruppen, die bereits eine Impfempfehlung hatten (für erste und zweite Impfung), wird die Haftung für das Boostern nun vom Bund übernommen, wie der Bundesgesundheitsminister mitgeteilt hat.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha: „Ich freue mich, dass der Bund uns hierfür grünes Licht gegeben hat. Nach entsprechender ärztlicher Entscheidung können Jugendliche nun auch eine Auffrischimpfung erhalten. Dies ist gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffs durch die EMA. Angesichts der nahenden Omikron-Welle ist das ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie.“
Noch heute werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Impfstützpunkte und Mobilen Impfteams in Baden-Württemberg entsprechend informiert.