Prävention

Eine Million Euro für Projekte gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen

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Sozialministerin Katrin Altpeter will den von der Landesregierung erfolgreich eingeschlagenen Weg zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum bei jungen Menschen weiter ausbauen. In den kommenden beiden Jahren stellt sie für das Förderprogramm „Junge Menschen im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“ insgesamt eine Million Euro zur Verfügung – das sind 600.000 Euro mehr als in den beiden Jahren zuvor.

Wie Altpeter in Stuttgart mitteilte, wird rund die Hälfte des Geldes für konkrete Projekte der Jugend- und Suchthilfe eingesetzt, die übermäßigem Alkoholkonsum von jungen Menschen im öffentlichen Raum vorbeugen und alternative Freizeitaktivitäten auf öffentlichen Plätzen und Straßen fördern. Mit der anderen Hälfte – dem neuen Programmbaustein „Starthilfe“ – werden Kommunen dabei unterstützt, eigene Präventionskonzepte zu erarbeiten sowie die dafür erforderlichen Netzwerkstrukturen vor Ort dauerhaft aufzubauen.

Ministerin Altpeter: „Die Zahl der alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Baden-Württemberg ist seit 2011 erfreulicherweise deutlich zurückgegangen. Das zeigt, dass der baden-württembergische Ansatz mit seinem Mix aus vielfältigen Präventivmaßnahmen einerseits und entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen andererseits funktioniert. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen und insbesondere auch die Entwicklung von Gesamtkonzepten auf örtlicher Ebene voranbringen. Zusammen mit den vom Land geförderten kommunalen Suchtbeauftragten, den Suchtberatungsstellen sowie der mobilen Jugendarbeit bietet unser Förderprogramm eine sehr gute Grundlage für eine erfolgreiche Präventionsarbeit in den Kommunen.“

Säule 1: Förderung von konkreten Projekten und Maßnahmen

Unter den ausgewählten und mit jeweils bis zu 50.000 Euro geförderten Projekten sind der Ministerin zufolge sowohl größere Vorhaben im städtischen Raum als auch kleinere Projekte in eher ländlich geprägten Gebieten. Gefördert werden zum Beispiel Projekte, bei denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezielt an öffentlichen Plätzen aufgesucht und angesprochen werden sowie Projekte mit alternativen Freizeitangebote. Einige der Projekte wurden bereits 2013 und 2014 durch das Land gefördert und können mit den zusätzlichen Mitteln nun weiterentwickelt werden.

Bei der Auswahl wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Projekte in den Kommunen in ein Netzwerk von verschiedenen Akteuren wie Jugend- und Suchthilfe integriert sind und ein kommunales Gesamtkonzept vorliegt oder derzeit erarbeitet wird.

„Einzelmaßnahmen gegen zu viel Alkohol von einzelnen Institution sind erfahrungsgemäß nicht sehr erfolgreich“, so Ministerin Altpeter. Ausschlaggebend für den Erfolg sei vielmehr ein aufeinander abgestimmtes und ineinandergreifendes Zusammenwirken von ordnungsrechtlichen, stadtplanerischen und suchtpräventiven Maßnahmen. Zu diesem Ergebnis sei auch eine wissenschaftliche Evaluation der Universität Tübingen gelangt, die die in den letzten beiden Jahren geförderten Projekte untersucht hatte.

Säule II: „Starthilfe“ für Kommunen

Kommunen, die noch kein eigenes Gesamtkonzept zur Prävention von Alkoholmissbrauch haben, ein solches aber entwickeln wollen, werden im Rahmen des Programmbausteins „Starthilfe“ vom Land unterstützt. Die Gemeinden erhalten durch „Starthilfeworkshops“ vor Ort konkrete Hilfen und erarbeiten in jeweils vier moderierten Workshops ein eigenes kommunales Gesamtkonzept und erste Maßnahmen zur Umsetzung. Jede geförderte Kommune erhält 12.000 Euro, insgesamt stehen für „Starthilfe“ 500.000 Euro zur Verfügung.

Kommunen können sich noch bis zum 10. Mai 2015 um eine „Starthilfe“-Förderung bewerben.

Teilnahmevoraussetzungen und Antragsformular zur „Starthilfe“