Familie

Entschließungsantrag gegen die Einführung des Betreuungsgeldes im Bundesrat geplant

„Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen“, erklärten die Familienministerinnen und Familienminister und Senatorinnen und Senatoren der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Das Betreuungsgeld wird von den Ministerinnen und Ministern abgelehnt. Der Gesetzgeber würde damit finanzielle Anreize schaffen, die Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt zu erhöhen. Das Betreuungsgeld stehe außerdem im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre. Die Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts und vor allem der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder unter 3 Jahren werden von dem geplanten Betreuungsgeld konterkariert. Damit werden falsche Anreize beim Krippenausbau gesetzt.

„Wir werden alle Wege nutzen, damit die für das Betreuungsgeld eingeplanten erheblichen Haushaltsmittel stattdessen für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau entwicklungsfördernder Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden“, so die Ministerinnen und Minister weiter.

Die Ministerinnen und Minister betonen in diesem Zusammenhang, dass nicht nur der Bund jährlich 1,2 Mrd. Euro für die Finanzierung des Betreuungsgeldes aufbringen müsse, sondern zusätzlich die Länder die Kosten der Umsetzung aufbringen müssten. „Allein in den elf Ländern, für die wir sprechen, müssten mehr als 300 Personalstellen neu für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes bereitgestellt werden.“

Darüber hinaus bestehen auch erhebliche Bedenken, ob überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben ist. Diese sei u.a. nur dann gegeben, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Laut Gesetzentwurf sollen die zwischen neuen und alten Ländern bestehenden erheblichen Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit der Angebote im Bereich der frühkindlichen Betreuung und die daraus resultierenden unterschiedlichen Betreuungsquoten eine bundesgesetzliche Regelung erfordern, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Aus Sicht der Länder bewirkt das Betreuungsgeld jedoch nicht, die Betreuungsquote mit dem Ziel der Vereinheitlichung zu verbessern. Vielmehr soll das behauptete Ungleichgewicht zwischen "öffentlich geförderten" Eltern mit staatlicher Kinderbetreuung und Eltern mit innerfamiliärer Kinderbetreuung ohne Inanspruchnahme staatlicher Subventionen für außerhäusliche Kinderbetreuung abgebaut werden. Damit werden aber nicht die Lebensverhältnisse in den Bundesländern gleichwertiger.

// //