Corona-Verordnung

Geboosterte müssen sich bei 2G-Plus nicht testen

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Eine Frau geht mit Mund-Nasen-Schutz hinter roten Lichtern einer Absperrung durch die Innenstadt.

Mit der neuen Corona-Verordnung, die morgigen Samstag (4. Dezember) in Kraft treten soll, entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben.

Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl, am Freitag (3. Dezember) mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. „Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.“ 

Die neuen Regeln betreffen insbesondere zwei Bereiche 

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt. 
  • Für die Gastronomie gilt ab Samstag generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.  

Weitere Anpassungen 

  • Verschärfung Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (2G plus),
  • Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G, Ausnahme Grundversorgung),
  • Schließung von Weihnachtsmärkten,
  • Schließung von Diskotheken und Clubs,
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester