Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss der beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim nicht freigegeben. Das Bundeskartellamt prüfte dabei jedoch ausschließlich die Frage einer möglichen Marktbeherrschung eines Klinikverbunds. Sonstige Aspekte eines solchen Zusammenschlusses – etwa die Notwendigkeit, Spitzenforschung, Gesundheitsversorgung oder dringend benötigte Medizinstudienplätze zu sichern – berücksichtigte es nicht. Diese Entscheidung ist für die Beteiligten aus Land, Stadt, Universität und Universitätsklinika eine Zwischenetappe im Prozess, denn das Kartellrecht sieht für diesen Fall ausdrücklich die Option vor, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Antrag auf Ministererlaubnis zu stellen.
Das Land trifft aktuell alle Vorkehrungen, einen solchen Antrag zügig einzureichen. Es handelt sich dabei um ein formal geregeltes Prüfungsverfahren, das vom Bundeswirtschaftsministerium neu aufgesetzt wird. Dem Verfahren liegt eine umfassende Prüfung der gesamtwirtschaftlichen Aspekte und des Gemeinwohlinteresses zugrunde. Gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts kann zudem innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Entsprechende Schritte werden geprüft.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski: „Das Kartellrecht ist nicht darauf ausgelegt, die Besonderheiten und Herausforderungen eines Zusammenschlusses zweier so großer Universitätsklinika zu berücksichtigen und dabei zu bedenken, dass im Falle einer Untersagung medizinische Spitzenforschung, eine hochkarätige Patientenversorgung und rund 270 Medizinstudienplätze verloren gehen könnten – insgesamt studieren 2.000 junge Menschen in Mannheim Medizin. Wir sind nach wie vor von der Notwendigkeit und Bedeutung des von allen Beteiligten gewollten Zusammenschlusses überzeugt – aus wirtschaftlicher und medizinisch-strategischer Sicht und ganz besonders aufgrund der gesellschaftlichen Verantwortung für die bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten. Unser Antrag beim Bundeswirtschaftsministerium wird die Bedeutung für Land und Stadt, für Forschung, Lehre und Versorgung und damit auch für die Weiterentwicklung des Gesundheitsstandorts aufzeigen. Wir werden unser gemeinsames Ziel eines Verbundes der beiden Universitätsklinika mit ganzer Kraft weiterverfolgen.“
Notwendige Synergieeffekte nutzen
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Der angestrebte Verbund der beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim ist weiterhin der richtige Weg für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in der gesamten Region Rhein-Neckar. Nur in enger Kooperation können mit Blick auf die notwendigen Synergieeffekte und den effizienten Einsatz von Personal die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft der beiden Uniklinika gestellt werden – und zwar sowohl in wirtschaftlicher als auch versorgerischer Hinsicht. Ich unterstütze daher den jetzt erforderlichen Weg über einen Antrag beim Bundeswirtschaftsministerium zur Erreichung dieser Ziele.“
„Das Universitätsklinikum Mannheim ist eine Besonderheit in Deutschland, denn es wird ausschließlich von einer Stadt getragen“, erklärt der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht. „Die Finanzierung eines Supra-Maximalversorgers, der Patientinnen und Patienten nicht nur aus der Region, sondern aus ganz Deutschland mit hochspezialisierten medizinischen Leistungen auf der Basis wissenschaftlicher Exzellenz versorgt, bringt unsere Stadt zunehmend an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Mit einem Verbund der Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim könnte das Land die hochwertigen Versorgungsangebote an beiden Standorten optimal aufeinander abstimmen, die medizinische Spitzenforschung ausbauen und die Studienkapazitäten für rund 2.000 Studierende erhalten. Daher ist der Verbund die optimale Lösung für die Zukunft des Universitätsmedizinstandorts Rhein-Neckar.“ Er betont: „Diese Aspekte müssen in die umfassende Bewertung des Verbunds durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einfließen.“
Der geplante Verbund unter strategischer Führung des Universitätsklinikums Heidelberg zielt darauf ab, durch Realisierung des Bauvorhabens „Neue Mitte“ und wirtschaftliche Stabilisierung des Universitätsklinikums Mannheim den Universitätsmedizinstandort Mannheim zu sichern, durch weitreichende Synergien zwischen den Universitätsklinika bedeutende Fortschritte in der medizinischen Forschung und Lehre sowie in der Krankenversorgung an beiden Standorten zu erzielen und in der Folge die bestehende „Health + Life Science Alliance Heidelberg Mannheim“ zu einem wissenschaftlichen Leuchtturm mit internationaler Ausstrahlung auszubauen.
Internationale Reputation und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt
Prof. Dr. Frauke Melchior, Rektorin der Universität Heidelberg: „Die Exzellenzuniversität Heidelberg mit ihren beiden Medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim nimmt in allen internationalen Rankings der Medizin und Lebenswissenschaften den ersten Platz in Deutschland ein. Sollte der Universitätsklinikverbund nicht realisiert werden, würde die internationale Reputation und Wettbewerbsfähigkeit der Universität ganz erheblich beeinträchtigt. Für die Begründung einer Ministererlaubnis für einen Universitätsklinikverbund Heidelberg Mannheim besteht daher aus unserer Sicht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit.“
Prof. Dr. Jürgen Debus, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Heidelberg: „Wir sind davon überzeugt, dass der Zusammenschluss aus gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und medizinischer Sicht sinnvoll und notwendig ist. Im Schulterschluss mit dem Land stellen wir daher den Antrag auf eine Ministererlaubnis. Unser Ziel ist es, gemeinsam die Hochschul- und Spitzenmedizin, die Forschung und Lehre sowie den Gesundheitsstandort Deutschland insgesamt voranzubringen.“
Prof. Dr. Hans-Jürgen Hennes, Ärztlicher Direktor und Medizinischer Geschäftsführer des Universitätsklinikums Mannheim: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Verbund der beiden Universitätsklinika nicht nur für die Metropolregion Rhein-Neckar, das Land Baden-Württemberg, sondern auch national und international die medizinische Forschung und Translation in die unmittelbare Patientenversorgung verbessern und vorbildhaft weiterentwickeln wird. Daher leisten wir unverändert unseren Beitrag zum Erfolg des Projektes.“
„Das Land ist bereit, in einer schwierigen Situation für Stadt und Universitätsklinikum Mannheim Verantwortung zu übernehmen und in einem Verbund mit dem Universitätsklinikum Heidelberg die Universitätsmedizin Mannheim dauerhaft zu sichern. Mit dem engen Verbund machen wir aus der Nothilfe ein Zukunftsprojekt. Der Zusammenschluss wird die Hochschul- und Spitzenmedizin, die Forschung, Versorgung und Lehre sowie den Gesundheitsstandort Deutschland voranbringen. Unsere Argumente sind stark“, unterstrich Ministerin Olschowski im Einvernehmen mit Finanzminister Dr. Danyal Bayaz und Sozialminister Manne Lucha.
Während des laufenden Verfahrens führen die Beteiligten die Vorbereitungen zur Bildung des Klinikverbunds unter Beachtung kartellrechtlicher Grenzen mit dem bisherigen hohen Einsatz fort.
Weitere Informationen
Das Bundeskartellamt prüft ausschließlich die wettbewerblichen Auswirkungen eines Zusammenschlusses. Sonstige Aspekte – wie die Notwendigkeit, durch den Verbund Spitzenforschung, Gesundheitsversorgung oder dringend benötigte Medizinstudienplätze zu sichern – berücksichtigt es nicht. Genau diese aber stehen bei der Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums im Vordergrund.
Der geplante Zusammenschluss erhöht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage für einen langfristigen Betrieb beider Standorte, gewährleistet eine Patientenversorgung auf Spitzenniveau und ist damit Grundlage für Innovationsführerschaft und Spitzenforschung insbesondere im internationalen Vergleich.
Wird ein Zusammenschluss zweier Unternehmen durch das Bundeskartellamt untersagt, so können diese nach § 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine so genannte Ministererlaubnis beantragen. Die Erlaubnis zu dem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss wird erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Über den Antrag wird in der Regel im Zeitraum von vier bis sechs Monaten entschieden.