Welche Faktoren tragen zum Gelingen von Schutzkonzepten in Kooperation von Jugendamt und Familiengericht bei? Welche Möglichkeiten gibt es im Umgang mit abweichenden Einschätzungen vor Gericht? Was brauchen Kinder, damit sie sich Erwachsenen anvertrauen können, wenn sie sexualisierte Gewalt erlebt haben? Diese Fragen diskutierten 80 Fachleute aus Justiz und Jugendhilfe am heutigen Montag (23. Juli 2018) auf dem zehnten gemeinsamen Kinderschutztag.
Veranstaltet wird der Kinderschutztag vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministeri-um für Soziales und Integration. Diesmal stand das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder auf der Tagesordnung. Dazu trafen sich Fachkräfte der Jugendämter sowie Familienrichterinnen und Familienrichter in der Justizakademie im Schloss Schwetzingen.
Interdisziplinärer Austausch
Dr. Jürgen Strohmaier vom KVJS betonte den kontinuierlichen und erkenntnisreichen Charakter des Kinderschutztages: „Die Zusammenarbeit zwischen den Familiengerichten und der Kinder- und Jugendhilfe in Fragen des Kinderschutzes funktioniert noch besser, wenn wir uns regelmäßig zu aktuellen Themen und Fragen verständigen und unser Fachwissen wechselseitig auf dieser Tagung erweitern.“
Hier setzt auch das Ministerium für Soziales und Integration an. „Wir werden die Ergebnisse der Tagung mit großer Sorgfalt prüfen und die gewonnenen Erkenntnisse in unser Kinderschutzkonzept einfließen lassen“, so Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Das Kinderschutzkonzept wird derzeit vom Ministerium gemeinsam mit dem KVJS und weiteren Partnern aus Praxis und Wissenschaft umgesetzt. Dabei geht es vor allem auch um die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Gerichten, Polizei, Ärzten und Schulen. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Kindschaftssachen sind hochkomplex, oft sind zahlreiche Vertreter aus mehreren Fachgebieten und Berufen beteiligt. Daher ist der interdisziplinäre Austausch in diesem Bereich besonders wichtig.“
Prof. Dr. Michael Günter, Ärztlicher Direktor, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Klinikum Stuttgart, schilderte seine Erfahrungen mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Familie aus Klinik und gutachterlicher Praxis. Im zweiten Fachvortrag referierte Polizeihauptkommissar Norbert Mohr, aus der Abteilung 5 – Cybercrime/ Digitale Spuren – des Landeskriminalamts Baden-Württemberg über Erfahrungen aus den Ermittlungen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Zwangsprostitution und schweren Menschenhandels.
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des landesweiten Kinderschutztages für Jugendämter und Familiengerichte zogen die Veranstalter ein positives Fazit. Dr. Jürgen Strohmaier: „Das anhaltend große Interesse an dieser Veranstaltung zeugt auch von der hohen Bereitschaft der Fachleute, sich für die Verbesserung der Kooperation im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu engagieren. Es hat sich gezeigt, dass gemeinsame Fortbildung wichtige Impulse für die Praxis vor Ort geben kann.“
Quelle:
Ministerium der Justiz und für Europa, Ministerium für Soziales und Integration, Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)