Beschlüsse

Konstituierende Sitzung des Landes-Behindertenbeirats am 11. Juni 2015

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Unter der Leitung des Landes-Behindertenbeauftragten, Gerd Weimer, trat der neue Landes-Behindertenbeirat am 11. Juni 2015 in Stuttgart zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. „Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Landes-Behindertengleichstellungsgesetz wurden Zusammensetzung und Aufgaben des Landes-Behindertenbeirats erstmals gesetzlich verankert. Damit hat der Landes-Behindertenbeirat als beratendes und unterstützendes Gremium einen rechtlich abgesicherten qualifizierten Status“, betonte der Landes-Behindertenbeauftragte.

„Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Partizipation von betroffenen Menschen als Experten in eigener Sache. Gemeinsam mit den Vertretungen des Sozialministeriums, der Rehaträger, des Integrationsamts, der kommunalen Landesverbände, der Architektenkammer, der kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztin für Menschen mit Behinderungen haben wir nun ein Forum, das sich durch ein Höchstmaß an Inklusionskompetenz auf Landesebene auszeichnet“, so Gerd Weimer weiter.

Der Landes-Behindertenbeirat klinkte sich in seiner ersten Sitzung in die aktuelle Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz und die Entschädigung von ehemaligen misshandelten Heimkindern mit Behinderungen ein und äußerte seine Erwartungen.

„Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch ein modernes, aus dem Fürsorgesystem herausgelöstes Leistungsrecht zu verbessern, bedarf es umfassender und echter Reformen auf Bundesebene. Tragende Säulen für ein neues Bundesteilhabegesetz müssen ein spürbares Bundesteilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen und die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der behinderungsbedingten Nachteilsausgleiche sein. Dieses kann und wird es nicht zum Nulltarif geben“, gab Gerd Weimer als Vorsitzender die einvernehmlichen Forderungen des Landes-Behindertenbeirats wieder. Auch dürfe das Bundesteilhabegesetz nicht zu Leistungsverschlechterungen führen, sondern müsse die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken.

Auch die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von ehemaligen misshandelten Heimkindern mit Behinderungen forderte der Landes-Behindertenbeirat in seiner ersten Sitzung. Bereits seit 2012 sind Hilfefonds für die Opfer der Heimerziehung in der alten Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 und der Kinder- und Jungendfürsorge in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von 1949 bis 1990 eingerichtet. Kompensationslösungen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe bestehen bis heute nicht. „Die Landesregierung wird daher aufgefordert, sich für eine Entschädigung des betroffenen Personenkreises durch die Einrichtung eines Hilfsfonds einzusetzen und die betroffenen Menschen zu unterstützen, indem sie ihren Länderanteil für einen Hilfsfonds zur Verfügung stellt. Aber auch die Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Psychiatrie und andere Einrichtungen in Baden-Württemberg sind gefordert und müssen unabhängig von einem Entschädigungsfonds ihre Geschichte zwischen 1949 und 1975 aufarbeiten, dokumentieren und veröffentlichen“, so die zentralen Forderungen des Gremiums, sagte Gerd Weimer.

Der Landes-Behindertenbeirat setzt sich aus 25 Mitgliedern zusammen. Das Gremium hat neben dem Landes-Behindertenbeauftragten als Vorsitzenden zehn Mitglieder auf Vorschlag der Verbände und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen, ein Mitglied auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise und der Behindertenbeauftragten kreisangehöriger Gemeinden und ein Mitglied auf Vorschlag der Behinderten- und Rehabilitationssportverbände als stimmberechtigte Mitglieder. Insgesamt 10 beratende Mitglieder entsenden das Sozialministerium, die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, das Integrationsamt, die kommunalen Landesverbände, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, die Architektenkammer Baden-Württemberg, die kassenärztlichen oder der kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen.

Quelle:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen