Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration einigen sich auf Regelungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können.
Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.
Sozialminister Manne Lucha begrüßt die Einigung: „Ich bin sehr froh, dass wir den Menschen mit eingeschränkter Mobilität nun eine unbürokratische Möglichkeit eröffnen, die Impfzentren im Land zu erreichen. Dies ist umso wichtiger, weil in den nächsten Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen soll und die Impfzentren im Land dann wesentlich stärker ausgelastet sein werden.“
Seitens der Krankenkassen betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Die gesetzlichen Krankenkassen sorgen seit Beginn der Pandemie gern und mit großem Engagement dafür, einen bestmöglichen Schutz für exponierte und vulnerable Gruppen zu ermöglichen und gleichzeitig die Weiterverbreitung des Virus möglichst effektiv zu verhindern. Dazu zählt auch, dass diese Gruppen möglichst ohne große Hindernisse die Impfzentren erreichen.“
Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, betont für die B 52-Verbändekooperation im Land: „Mit dieser Einigung zeigen die verantwortlichen Institutionen erneut, dass angesichts der Pandemie schnelle und unbürokratische Wege möglich sind. Wir alle wollen, dass die Pandemie möglichst schnell zu Ende ist, die Impfung ist dabei ein sehr wichtiger Baustein. Deshalb muss auch garantiert sein, dass ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ihren Impftermin wahrnehmen können.“