Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an Schulraumkosten von Pflegeschulen, die nicht an Krankenhäuser angegliedert sind. Private Pflegeschulen, die keine anderweitige gesetzliche Finanzierungsquelle für ihre Unterrichtsräume haben, können ab sofort einen entsprechenden Zuschuss des Landes beantragen.
Mit einer neu erlassenen Verwaltungsvorschrift beteiligt sich das Land Baden-Württemberg an Schulraumkosten von Pflegeschulen, die nicht an Krankenhäuser angegliedert sind. Private Pflegeschulen, die keine anderweitige gesetzliche Finanzierungsquelle für ihre Unterrichtsräume haben, können ab sofort einen entsprechenden Zuschuss des Landes beantragen. Das teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Sonntag (30. August) in Stuttgart mit. „Besonders wichtig war uns dabei eine möglichst unbürokratische Ausgestaltung der Förderung. Denn die Pflegeschulen müssen zur Umsetzung der Pflegeberufereform ohnehin schon Herkulesaufgaben bewältigen, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie“, so der Minister weiter.
Bund muss Finanzierungslücke dringend schließen
Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufereform wurden die bislang eigenständigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung gebündelt. Finanziert wird die neue Ausbildung über einen landesweiten Ausbildungsfonds. Die Kosten der Schulräume können bislang allerdings nicht aus diesem Fonds finanziert werden. „Die Pflegeschulen im Land sind für die Umsetzung der alten und neuen Pflegeausbildung unverzichtbar. In Anbetracht des großen Mangels an qualifiziertem Pflegepersonal können wir es uns nicht auch noch erlauben, die Pflegeschulen mit ihren Schulraumkosten finanziell im Regen stehen zu lassen“, sagte Minister Lucha. Die Finanzierung durch das Land solle jedoch keine Dauerlösung sein. Der Bund müsse die bei der Schulraumförderung klaffende Finanzierungslücke dringend schließen, zumal das Erheben von Schuldgeld gesetzlich ausgeschlossen sei.
Rund 1,8 Mio. Euro im Jahr 2020, rund 3,4 Mio. Euro im Jahr 2021
Das neue baden-württembergische Unterstützungsprogramm sieht vor, dass die förderberechtigten Schulen auf Antrag einen pauschalen Zuschuss erhalten können, dessen Höhe sich nach der Zahl der dort nach dem Pflegeberufegesetz unterrichteten Schülerinnen und Schüler und der räumlichen Lage der Schule bemisst. Das Land Baden-Württemberg stellt für diese Schulraumförderung rund 1,8 Millionen Euro im Jahr 2020 und rund 3,4 Millionen Euro im Jahr 2021 bereit. Es ist vorgesehen, auch die öffentlichen Pflegeschulen zeitnah in das Förderprogramm aufzunehmen.
Förderprogramm sichert wirtschaftliche Existenz
Zielgruppe der Förderung sind zunächst die 62 ehemaligen Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft im Land, die mit der Pflegeberufereform zu Pflegeschulen geworden sind und die mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung teilweise bereits begonnen haben. Damit keine Ausbildungs- und Schulplätze verloren gehen, hat das Ministerium für Soziales und Integration die „Verwaltungsvorschrift Schulraumförderung“ erarbeitet. Durch das Förderprogramm soll die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Schulen gesichert werden, bis der Bund eine einheitliche Finanzierungsregelung schafft. Bei Pflegeschulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind, werden die Investitionskosten dagegen bereits über das Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert.
Hinweis: Pflegeschulen können die Förderanträge ab sofort bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium einreichen.