Impulse Inklusion

Land fördert 30 Inklusionsprojekte mit rund 426.000 Euro

Gruppe von Menschen in einem Park stehen im Kreis und halten sich an den Händen

Eine inklusive Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer, Theater-Aufführungen, Sportveranstaltungen, Workshops und Vorhaben zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind nur einige der insgesamt 30 herausragenden Modellprojekte, die das Land in diesem Jahr mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ unterstützt.

Ziel des Programms ist es, landesweit Initiativen zu fördern, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Alltag voranbringen. Dafür stellt das Land im Jahr 2018 rund 426.000 Euro zur Verfügung, teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart mit. Die Mittel fließen in Projekte von Selbsthilfeorganisationen, Behinderteneinrichtungen, Kommunen und Vereinen.

Positive Bilanz: insgesamt 5,6 Millionen Euro für 210 Inklusionsprojekte

„Inklusion beginnt im Alltag auf vielfältige Art und Weise. Sie zeigt sich beim Sport, in der Schule, in der Kirchengemeinde, bei Kulturveranstaltungen oder im Vereinsleben und zählt zu einer der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben überhaupt“, so der Minister weiter. Lucha zog nach sechs Jahren, ‚Impulse Inklusion‘, in denen das Land 210 Projekte mit insgesamt 5,6 Millionen Euro unterstützt hat, eine positive Bilanz: „Wir sind bei dem wichtigen Vorhaben, die Idee der Inklusion in der Mitte unserer Gesellschaft zu verankern, mittlerweile ein gutes Stück vorangekommen.“

Mit Blick auf die im kommenden Jahr anstehenden Kommunal- und Europawahlen hob der Minister zwei Projekte besonders hervor, die sich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Wahlen sowie der politischen Beteiligung widmen: „Ich habe die Wahl“ – politische Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung“ des Caritasverbandes Stuttgart e. V. und „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der Kommunalpolitik“ des Netzwerk Inklusion Region Freiburg e. V. Der barrierefreie Zugang zu Informationen über Wahlen und die jeweils unterschiedlichen Politikangebote stehen hierbei im Mittelpunkt. Auch sollen Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort auf die Forderungen und Belange von Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht werden.

„Die Möglichkeit zur politischen Teilhabe und die Ausübung des Wahlrechts ist ein elementares Staatsbürgerrecht, das auch für Menschen mit Behinderungen gelten muss. Nur wer mitentscheidet, kann das Gemeinwesen auch mitgestalten“, sagte Lucha abschließend.

Weitere Informationen

Alle durch „Impulse Inklusion“ geförderten Projekte werden von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant und durchgeführt. Expertinnen und Experten aus den Wohlfahrtsverbänden, den Kommunalen Landesverbänden, der Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen haben das Ministerium für Soziales und Integration bei der diesjährigen Programmentscheidung beraten.