Soziales

Land investiert 1,2 Millionen Euro in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

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Baden-Württemberg investiert in diesem Jahr insgesamt 1,2 Millionen Euro in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am 27. Dezember in Stuttgart bekannt gab, fördert das Land in einer zweiten Tranche in Höhe von rund 410.000 Euro drei Baumaßnahmen an Einrichtungen im Rems-Murr-Kreis, im Landkreis Ravensburg und in Ulm.

„Wohnen gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen. Auch im wohlhabenden Baden-Württemberg gibt es Menschen, die ein Leben auf der Straße führen. Dies geht oftmals mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen einher. Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterstützen die Menschen dabei, einen ersten Schritt zurück in ein sicheres Leben zu machen – sie weiter zu fördern ist mir daher ein Herzensanliegen“, so Lucha.

Lucha wies darauf hin, dass das Land Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im Rahmen einer freiwilligen Förderung unterstütze. „Seit der Verwaltungsreform 2005 ist die Wohnungslosenhilfe eine kommunale Pflichtaufgabe. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotlagen ist es aber wichtig, dass wir als Land die Kommunen und Kreise bei dieser Aufgabe nicht allein lassen“, sagte Lucha.

Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg

Laut einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen und 2015 veröffentlichten Studie zur Wohnungslosigkeit gab es in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Oktober 2014 circa 22.800 Personen, die von Städten und Gemeinden ordnungsrechtlich untergebracht waren oder bei den öffentlichen und freien Trägern Hilfe in Anspruch nahmen. Unter allen volljährigen Wohnungslosen betrug der Anteil der Frauen rund 28 Prozent. Rund jede achte wohnungslose Person (12,8 Prozent) war jünger als 25 Jahre und rund 13,5 Prozent älter als 60 Jahre. Die Studie wurde von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung aus Bremen erstellt.

Ergänzende Informationen

Die nun freigegebenen rund 410.000 Euro bilden die zweite Tranche des diesjährigen Förderprogramms. Die erste Tranche hatte eine Höhe von 860.000 Euro. Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2017 wurde im Förderausschuss Wohnungslosenhilfe beschlossen. Diesem Gremium gehören neben Mitarbeitenden des Sozial- und Integrationsministeriums auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an.