Das Land Baden-Württemberg stellt in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro für die Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen zur Verfügung. In einer ersten Tranche in Höhe von rund 756.000 Euro unterstützt die Landesregierung zwei Baumaßnahmen an Einrichtungen in Heilbronn und im Landkreis Ravensburg.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen befinden sich in einer Notlage und haben oft kein soziales Umfeld, das ihnen unterstützend zur Seite steht. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die Hilfsangebote für diese Menschen in Baden-Württemberg weiter auszubauen und zu fördern.“ Wohnungslosigkeit führe oft zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen, so Lucha. „Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichen diesen Menschen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben“, so Lucha weiter.
Der Minister wies darauf hin, dass das Land die freiwillige Förderung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe mit dem gleichen Volumen wie im vergangenen Jahr fortsetze. „Wohnungslosenhilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotlagen es aber wichtig, dass wir als Land die Kommunen und Kreise bei dieser Aufgabe nicht allein lassen“, sagte Lucha.
Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg
Laut einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen und 2015 veröffentlichten Studie zur Wohnungslosigkeit gibt es in Baden-Württemberg etwa 22.800 Personen, die von Städten und Gemeinden ordnungsrechtlich untergebracht sind oder bei den öffentlichen und freien Trägern Hilfe nach den Paragraphen 67 ff. SGB XII in Anspruch nahmen (Stichtag 1. Oktober 2014).
Unter allen volljährigen Wohnungslosen betrug der Anteil der Frauen rund 28 Prozent. Ungefähr jede achte wohnungslose Person (12,8 Prozent) war jünger als 25 Jahre und rund 13,5 Prozent älter als 60 Jahre. Die Studie wurde von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung aus Bremen erstellt.
Ergänzende Informationen
Die nun freigegebenen rund 756.000 Euro bilden die erste Tranche des diesjährigen Förderprogramms. Das Gesamtvolumen für 2018 beträgt 1,5 Millionen Euro. Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2018 wird im Förderausschuss Wohnungslosenhilfe beschlossen. Diesem Gremium gehören neben Mitarbeitenden des Sozial- und Integrationsministeriums auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an.