Mit der „Soforthilfe für Obdachlose“ unterstützt das Land Kommunen und Stadt- und Landkreise finanziell, zusätzlich geeignete Räumlichkeiten zu finden, die eine Notübernachtung sicherstellen und tagsüber zum Aufenthalt geöffnet sind. Nur so können Abstands- und Hygieneregeln auch eingehalten werden.
„Zu Hause bleiben“ ist heute eines der Gebote, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Doch wie macht man das, wenn man kein Zuhause hat? Die Corona-Krise trifft die Obdachlosen besonders hart. Sie leben auf der Straße, haben keinen Rückzugsort, oft sind wichtige Schutzvorkehrungen wie Händewaschen ein Problem. Kommen sie kurzfristig in Notunterkünften unter, teilen sie den Raum meist mit anderen Menschen. Abstand halten ist schwer. Hinzu kommt: Nicht alle Notunterkünfte haben rund um die Uhr geöffnet.
„Die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ist für Menschen, die auf der Straße leben, ganz besonders hoch. Mit unserem Soforthilfeprogramm für Obdachlose geben wir diesen Menschen in diesen Zeiten eine sichere Rückzugs- und Schutzmöglichkeit“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart.
Mehr Räumlichkeiten für besseren Schutz
Mit der „Soforthilfe für Obdachlose“ unterstütze das Land Kommunen und Stadt- und Landkreise finanziell, zusätzlich geeignete Räumlichkeiten zu finden, die eine Notübernachtung sicherstellen und tagsüber zum Aufenthalt geöffnet sind. Kommunen und Stadt- und Landkreise seien hier bereits aktiv geworden. Sie können nun Anträge zur finanziellen Unterstützung stellen. Insgesamt stehen hierfür 500.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich zu den Hilfen für mehr Räumlichkeiten stellt die Landesregierung im Rahmen einer Vereinbarung mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege weitere 250.000 Euro für die Versorgung von Obdachlosen bereit.
„Nur mit mehr Notübernachtungsplätzen und mehr Raum zum Aufenthalt können die vorgeschriebenen Abstandsregeln und Hygienevorschriften auch eingehalten werden. Nur so können wir den besonders gefährdeten Personenkreis der Obdachlosen besser schützen. Mit der Soforthilfe unterstützen wir gleichzeitig auch die baden-württembergischen Kommunen und die Stadt- und Landkreise bei der Bewältigung ihrer Aufgaben“, so der Minister weiter.
Unterstützung für Kommunen und Stadt- und Landkreise
Die Corona-Pandemie stellt die Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe vor große Herausforderungen. Auf der einen Seite sollen sie für Betroffene da sein, auf der anderen Seite ist dies aber wegen der aktuell geltenden Einschränkungen und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht oder nur begrenzt möglich. An vielen Orten mussten Essensausgabestellen, Kleiderkammern und Waschmöglichkeiten für Obdachlose geschlossen werden.
„Wir wollen die Einrichtungen unterstützen, die unter schwierigsten Bedingungen all den Menschen im Land, die in größter Not sind, helfen und sie mit dem Lebensnotwendigsten versorgen. All diesen Einrichtungen danke ich jetzt schon ganz herzlich“, sagte Minister Lucha. Dabei gehe es um die krisenbedingte Sicherstellung der existenziellen Grundlage, nicht um einen Ersatz von Sozialleistungen. Diese sind auch weiterhin gewährleistet. Die genaue Bedarfslage und Unterstützungsleistungen erfolgen in Absprache mit den Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe.
Hintergrundinformation
Viele Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, sind medizinisch unterversorgt oder haben Mehrfacherkrankungen. Sie gehören damit zum besonders vulnerablen Personenkreis und in Corona-Zeiten zur Risikogruppe.
Nach Angaben der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg hatten zum Stichtag 27. September 2019 knapp sieben Prozent aller in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe betreuten Frauen und Männer keine Unterkunft. Das waren 809 Menschen. Zusätzlich geht man von einer deutlich höheren Anzahl an Personen in verdeckter Wohnungslosigkeit aus, die in prekären Wohnverhältnissen leben und beispielsweise bei Bekannten oder Freunden unterkommen. Insbesondere wohnungslose Frauen sind von solchen Situationen betroffen, die häufig zu starken Abhängigkeitsverhältnissen führen.