Getrennte Prüfungen durch Heimaufsicht, Gesundheitsamt und Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei stationären Pflegeeinrichtungen reduzieren den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß.
Die getrennte Prüfung ist besser als die gemeinsame Prüfung geeignet, die hohe Qualität von Pflegeeinrichtungen im Südwesten sicherzustellen. Dies ist das Ergebnis des „Modellprojekt § 117 (2) SGB XI - Entbürokratisierung von externen Qualitätsprüfungen“ und bestätigt die bisherige Praxis.
Einrichtungen sprechen sich mehrheitlich für getrennte Prüfungen aus
Gemeinsame Kontrollen von Heimaufsicht und MDK führten zu erheblichem Mehraufwand, eingeschränkter Flexibilität und unzureichenden Beratungsmöglichkeiten. Im Laufe des Projekts wurde deutlich, dass es sich um grundlegend unterschiedliche Prüfungen handelt und sich nur 10 Prozent der Einrichtungen dafür eigneten, beide Prüfungen gleichzeitig durchzuführen. Die betroffenen Einrichtungen sprachen sich deshalb mehrheitlich für die ursprünglich getrennten Prüfungen aus.
Weiterführende Information
Das Modellprojekt wurde seit Oktober 2013 vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg, den Landesverbänden der Pflegekassen, der örtlichen Heimaufsichtsbehörde Ludwigsburg sowie Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg durchgeführt.
Qualität in der Pflege: Dienste und Einrichtungen auf dem Prüfstand