Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, fördert das Sozialministerium zusätzliche Stellen in der Schulsozialarbeit. Anträge sind ab sofort möglich.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert zusätzliche Stellen in der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23. Dafür stehen bis Ende des Schuljahres 2022/23 insgesamt rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern. Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, junge Menschen im schulischen, beruflichen und sozialen Bereich im Sozialraum Schule und darüber hinaus zu unterstützen.
Kinder und Jugendliche besonders hart von der Pandemie getroffen
Die Förderung ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, mit dem der Bund zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung stellt.
„Gerade Kinder und Jugendliche hat die Pandemie besonders hart getroffen. Besonders im Sozialraum Schule muss viel aufgeholt werden, bei Weitem nicht nur bei den Lernzielen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (26. November) in Stuttgart. „Die Auswirkungen sind heute vielfach noch gar nicht absehbar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir hier schnell handeln und junge Menschen in der Krise unterstützen.“
Anträge ab sofort möglich
Förderanträge können von den öffentlichen Schulträgern ab sofort online über die Website des Kommunalverbands für Jugend und Soziales/Landesjugendamt gestellt werden.
Das Land fördert in erster Linie die Aufstockung von bestehenden Teilzeitstellen in der Schulsozialarbeit, da der gewünschte personelle Ausbau so schneller und in der Fläche breiter gestreut erreicht werden kann. Der Aus- und Aufbau zusätzlicher beziehungsweise neuer personeller Kapazitäten in der Schulsozialarbeit kann pauschal mit einem Fördersatz von 76.300,00 Euro pro Vollzeitstelle/Jahr gefördert werden, bei Aufstockung von bestehenden Teilzeitstellen anteilig. Mit dieser Förderung werden alle im Zusammenhang mit dem Aus- oder Aufbau von neuen personellen Kapazitäten entstehenden Kosten über das Aktionsprogramm abgedeckt.