Inklusion

Landesregierung investierte 2023 rund 18 Millionen Euro in den Bau von Behinderteneinrichtungen

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Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung.

Zum Jahresende wurden noch einmal 4,07 Millionen Euro aus Landesmitteln und 7,84 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln für den Ausbau gemeindenaher Wohnformen sowie die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben freigegeben.

Das Land hat auch im vergangenen Jahr weiter in den Bau von Behinderteneinrichtungen investiert. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hatte zum Jahresende noch einmal rund 4,07 Millionen Euro aus Landesmitteln und 7,84 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln für den Ausbau gemeindenaher Wohnformen sowie die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben freigegeben. Mit diesen Mitteln können weitere elf Maßnahmen in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald (2), Enzkreis (2), Heilbronn (1), Main-Tauber-Kreis (1), Ravensburg (2) und Sigmaringen (3) umgesetzt werden (Details siehe Anlage).

„Die Landesregierung will Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einem bedarfsgerechten Angebot von gemeindenahem Wohnen und inklusivem Arbeiten. Die von uns geförderten Behinderteneinrichtungen erleichtern es Menschen mit Behinderungen, besser an der Gesellschaft teilzuhaben und ihr Leben unabhängiger führen zu können“, so Lucha am Mittwoch (3. Januar) in Stuttgart.

18,1 Millionen Euro in 2023

Mit der ersten Tranche der Förderung von Behinderteneinrichtungen wurden bereits Mitte des vergangenen Jahres acht Maßnahmen mit knapp 4 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 2,06 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe in den Landkreisen Bodenseekreis (2), Heilbronn (2), Karlsruhe (1) und Ortenaukreis (2) sowie im Stadtkreis Stuttgart (1) bewilligt (Details ebenfalls siehe Anlage).

Insgesamt standen 2023 Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von rund 18,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

Projektliste der geförderten Projekte (PDF)