Geburtshilfe/Krankenhäuser

Mehr als 30 Millionen Euro für Klinken mit Geburtshilfe im Land

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Eine Hebamme hört mit einem CTG die Herztöne eines Babys ab.

In den Jahren 2023 und 2024 wird die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg mit jeweils rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Von der Förderung können 72 Standorte profitieren.

Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg wird in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen die Geburtshilfe unabhängig von der leistungsorientierten Fallkostenpauschale finanziell absichern und die Fachabteilungen für Geburtshilfe in den Krankenhäusern unterstützen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag (3. April) in Stuttgart mit.

„Wir freuen uns, die Geburtshilfe im Land unterstützen zu können. Eine bedarfsgerechte Geburtshilfe ist essentiell für die Frauen und ihre Familien. Diese Strukturen stehen vielerorts unter Druck. Umso wichtiger ist hier diese zusätzliche finanzielle Unterstützung, die wir durch eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielen konnten, dafür bedanke ich mich ausdrücklich“, sagte Lucha.

Verteilung nach bestimmten Kriterien

Die Förderung richtet sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten. In Baden-Württemberg können 72 Krankenhausstandorte von der Förderung profitieren. „Damit wird die für uns besonders wichtige geburtshilfliche Versorgung im Land flächendeckend gestärkt“, so Lucha weiter.

Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Baden-Württemberg stehen demnach jeweils rund 15,65 Millionen Euro zur Verfügung. Die standortindividuellen Förderbeträge wurden nun vom Gesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Geburtenzahl, das Vorhalten bestimmter Fachabteilungen sowie die Beteiligung an der praktischen Hebammenausbildung im Rahmen einer Allgemeinverfügung dem Grunde nach festgelegt. Die einzelnen Förderbescheide werden zeitnah ergehen.

Übersicht der geförderten Krankenhäuser mit Geburtshilfe (PDF)