Gesundheit

Ministerin Altpeter weist auf drohende Kostenbelastungen der Krankenkassen hin

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Im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz am 30. Juni in Frankfurt hat Gesundheitsministerin Katrin Altpeter auf drohende Kostenbelastungen der Krankenkassen in Milliardenhöhe hingewiesen. Nach aktuellen Berechnungen drohen den gesetzlichen Krankenkassen bis zu drei Milliarden Euro Zusatzkosten durch das „Versorgungsgesetz“ des Bundes. Nach der bisherigen Finanzierungslogik von FDP und CDU müssten diese Kostensteigerungen allein von den Versicherten über Zusatzbeiträge bezahlt werden, so die Ministerin. „Dies ist unsozial und ungerecht“, so Altpeter weiter. „Ich werde mich deshalb bei der Gesundheitsministerkonferenz gegen diese Teile des Gesetzes mit aller Macht zur Wehr setzen.“

Beim Versorgungsgesetz des Bundes geht es im Kern um eine auch von Baden-Württemberg grundsätzlich unterstützte und überfällige Reform der ärztlichen Bedarfsplanung. Hier sollen künftig kleinräumigere und stärker an den regionalen Bedürfnissen ausgerichtete Lösungen möglich sein. Die Länder sollen zudem mehr Einflussmöglichkeiten auf diese Bedarfsplanung erhalten und dadurch auch eine sinnvolle Steuerungsfunktion wahrnehmen können. Nach den Worten von Gesundheitsministerin Altpeter wurde dieser Teil des Gesetzes in einer gemeinsamen Kommission mit den Ländern verhandelt und wird auch von Baden-Württemberg nicht in Frage gestellt.

Sie sei nun aber sehr enttäuscht, sagte Altpeter, dass jetzt im Gesetzentwurf viele Regelungen enthalten seien, über die in der gemeinsamen Kommission mit den Ländern überhaupt nicht gesprochen worden sei.

Ministerin Altpeter: „Anstatt mit dem Gesetz auch die dringenden Reformen bei der ärztlichen Aus- und Weiterbildung anzupacken, werden nun von Bundesgesundheitsminister Bahr Vorschläge aus dem Hut gezaubert, die in erster Linie mehr Geld kosten, wenig bringen und allein die Versicherten finanziell in unzumutbarer Weise belasten.“

Als Beispiele nannte die Ministerin Satzungsleistungen der Krankenkassen, die über die Regelversorgung für alle Versicherten hinausgehen, den Bereich der spezialärztlichen Leistungen für seltene Erkrankungen, wie beispielsweise Tuberkulose, Mucoviszidose oder Multiple Sklerose, und die Veränderungen bei der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg