Bund und Länder

Monitoring der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern ein umfassendes und menschenrechtskonformes Monitoring der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT).

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Babyhand hält Finger fest

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben in einem gemeinsamen Positionspapier die dringende Notwendigkeit eines umfassenden und menschenrechtskonformen Monitorings der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) betont.

Simone Fischer, die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen und derzeitige Sprecherin der Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder, sagt dazu: „Es ist unerlässlich, dass die Kassenzulassung der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) mit größter Sorgfalt und unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten begleitet wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Einsatz dieser Tests zu Selektion von Menschen mit Behinderungen führt. Vielmehr müssen die Erfahrungen und Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in den Monitoring-Prozess einfließen, um sicherzustellen, dass unsere Gesellschaft das Recht auf Inklusion und Selbstbestimmung für alle Menschen respektiert und stärkt. Wir müssen weiter vorankommen, damit Menschen mit Behinderungen gute Voraussetzungen haben, um gleichberechtigt teilzuhaben und sich in unserer Gesellschaft einbringen zu können.“

Die baden-württembergische Landes-Behindertenbeauftragte hat bereits im Rahmen des Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2024 auf die Situation hingewiesen und sich entsprechend eingebracht.

Links

Gemeinsames Positionspapier der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern vom 16.10.2024

Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 16.10.2024: Behindertenbeauftragte fordern Monitoring der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests – und zwar menschenrechtskonform