Coronavirus

Omikron-Subvariante BA.5 ist in Baden-Württemberg weiter auf dem Vormarsch

Ein Mann zeigt Abstrich für das Testverfahren auf das Virus SARS-CoV-2.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha an die Bevölkerung, sich weiterhin umsichtig zu verhalten und die Absonderungsregeln einzuhalten.

In Baden-Württemberg sind die Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 weiter auf dem Vormarsch. Auch der Trend der ansteigenden 7-Tages-Inzidenz setzt sich weiter fort. Derzeit gibt es nach Auskunft der Expertinnen und Experten am Landesgesundheitsamt jedoch keinen Hinweis auf schwerere Krankheitsverläufe. Mit einer Überlastung des Gesundheitssystems wird aktuell nicht gerechnet. Gesundheitsminister Manne Lucha appelliert dennoch an die Bevölkerung, mit Verantwortung durch den Infektionssommer zu gehen und die Absonderungsregeln einzuhalten.

„Mit einer erhöhten Mobilität während der Sommerzeit haben die Menschen wieder mehr Kontakte. Es gibt Feste, man genießt die lauen Sommerabende mit Freunden und erfreut sich nach den harten Pandemiejahren am pulsierenden Leben. Das ist auch gut so“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (22. Juni) in Stuttgart. „Ich möchte dennoch an die Menschen im Land appellieren: Verhalten Sie sich weiterhin umsichtig und handeln Sie eigenverantwortlich, damit wir keine allzu großen Steigerungen der Fallzahlen schon in den Sommermonaten bekommen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Bei Infektion gilt weiterhin die Pflicht zur Absonderung

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (wie Husten oder Fieber) haben. Treten weiterhin Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers. Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.

„Die Isolationsregeln gelten weiterhin und müssen eingehalten werden. Gerade bei steigenden Fallzahlen ist es notwendig, dass die wenigen aktuell bestehenden Regeln auch befolgt werden. Nur so können wir uns die Chance auf einen einigermaßen entspannten Sommer bewahren. Wir haben es gemeinsam in der Hand, auch durch die Nutzung der Impfung als besten Schutz gegen das Virus, die Situation im Griff zu behalten“, so Minister Lucha abschließend.

FAQ zu Quarantäne und Isolation