Kinder und Jugendliche

Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken

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Mit dem „Jahr der Kinder- und Jugendrechte Baden-Württemberg“ will Sozialministerin Katrin Altpeter die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken.

Den Auftakt bildet ein großer Kongress in Stuttgart, wie die Ministerin erläuterte. Er befasst sich mit den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und den Methoden der Beteiligung. Auch die Förderung der Kinder- und Jugendrechte im schulischen Bereich und deren Umsetzung im Alltag wird in den Kongressforen diskutiert. An der Podiumsdiskussion des Kongresses beteiligen sich auch die 11-jährige Lea Frank und der 8-jährige Nino Brenneisen (beide Mannheim), die ihre Sicht der Dinge auch auf der Landespressekonferenz darlegten.

Ministerin Altpeter wies auf der Landespressekonferenz darauf hin, dass sich zahlreiche Verbände, Vereine, Kommunen und Schulen aus ganz Baden-Württemberg bis zum Ende des Jahres mit vielfältigen Veranstaltungen daran beteiligen, die Kinder- und Jugendrechte bekannter zu machen (siehe Anlage).

„Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei wichtigen gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen nicht immer ausreichend berücksichtigt. Das muss sich ändern und dazu wollen wir dieses Jahr nutzen“, sagte Altpeter.

Was geht?

Die meisten der in diesem „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ geplanten Aktionen legen den Schwerpunkt auf Beteiligung und Mitwirkung. So wird der Deutsche Kinderschutzbund am Weltkindertag landesweit mit Kinderfesten auf Kinderrechte aufmerksam machen. Die Baden-Württemberg Stiftung plant einen Kinder- und Jugendliteratursommer mit dem Schwerpunkt „Starke Kinder – freie Menschen“. Die Landeszentrale für politische Bildung und der Landesjugendring haben im Vorfeld der Kommunalwahl in diesem Jahr die Kampagne „Wählen ab 16“ auf die Beine gestellt. Mit der Frage, wie die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen verbessert werden können, setzt sich die baden-württembergische Sportjugend auf ihrem diesjährigen Sportjugendtag auseinander.

Auch viele Kommunen machen beim Jahr der Kinder- und Jugendrechte mit: Karlsruhe z.B. mit einem Kinderrechtefest und einer Bürgermeistersprechstunde für Kinder, Freiburg mit einem 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte, Mannheim mit einem Kindergipfel zur Beteiligung von Kindern an der Stadtgestaltung, Stuttgart mit Aktionen unter dem Motto „In Stuttgart geht was“ und vielen weiteren Veranstaltungen in kleineren Städten im ganzen Land.

„Wir wollen unsere Kinder stark und selbstbewusst machen, damit sie später zu freien Erwachsenen werden“, sagte Altpeter vor der Landespresse.

Maßnahmen der Landesregierung

Kinderrechte

Auch die Landesregierung arbeitet Altpeter zufolge seit dem Regierungswechsel konsequent daran, die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Im vergangenen Jahr sei z.B. dasWahlrecht bei Kommunalwahlenauf 16 Jahre abgesenkt worden, „eine klares Signal zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Jugendlichen“, so Ministerin Altpeter.

Noch in dieser Legislaturperiode werde die Landesregierung zudem die Kinderrechte in derLandesverfassungfestschreiben. Dazu hat das Sozialministerium bereits Vorschläge an die Regierungsfraktionen übermittelt. Auch in derGemeindeordnungsollen Mitwirkungsmöglichkeiten von Jugendlichen in den Kommunen besser verankert werden. Die Sozialministerin will künftig zudem zweimal jährlichRegionalkonferenzenzum Thema Kinderrechte veranstalten.

Kindeswohl und Teilhabegerechtigkeit

Zur Herstellung kindgerechter Lebensverhältnisse und gleicher Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen habe die Landesregierung  schon viel auf den Weg gebracht, sagte die Ministerin. So würden u.a. für innovative Projekte im „Zukunftsplan Jugend“ insgesamt 10 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, um insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche besser zu erreichen. In die gleiche Richtung ziele auch der Wiedereinstieg des Landes in die Förderung derSchulsozialarbeit. Seit 2012 unterstützt die grün-rote Landesregierung die Kommunen beim Ausbau der Schulsozialarbeit mit rund 55 Mio. Euro. Dank dieser Förderung gebe es nun an mehr als 2.600 Schulen Angebote etwa zur Verbesserung des Lern- und Sozialverhaltens oder zur Bewältigung von Konflikten in Schule oder Elternhaus.

Mit einer halben Million Euro habe das Land das„Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz“gefördert und gemeinsam mit dem Justizministerium das Projekt „Kindeswohl bei Trennung und Scheidung“ entwickelt, um Belastungen für Kinder in strittigen Trennungssituationen zu verringern, erläuterte die Ministerin.

Das LandesprogrammSTÄRKEsei trotz großer Sparauflagen in vollem Umfang von vier Millionen Euro erhalten und noch mehr auf Familien konzentriert worden, die auf niederschwellige Hilfen angewiesen sind.

Das Sozialministerium habe zudem eine Qualifizierungsoffensive für Mitarbeitende von Jugend- und Suchthilfe gestartet, umKindern aus suchtbelasteten Familienbesser zu helfen. Zudem würden die stationären und teilstationären Versorgungsangebote in derKinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie spürbar ausgebaut.

Von ganz besonderer Bedeutung ist für die Ministerin dieBekämpfung der Kinderarmut. Um geeignete Strategien zur Bekämpfung von Armut und zur Verhinderung neuer Armut zu entwickeln, werde zurzeit ein Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt auf Kinderarmut erarbeitet. Auch das „Landesprogramm für Gute und sichere Arbeit“ helfe Kinderarmut zu vermeiden - durch die Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt. Auch denAusbau der Kinderbetreuunghabe diese Landesregierung stark vorangetrieben, so Ministerin Altpeter vor der Landespresse.

Rechte von Kindern und Jugendlichen

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der UN-Kinderrechtskon­vention festgeschrieben, die am 20. November 1989 von der UN-General­versammlung verabschiedet wurde. Das 25-jährige Jubiläum der Verabschiedung ist der äußere Anlass, das Jahr 2014 in Baden-Württemberg zum „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ auszurufen.

Der UN-Kinderrechtskonvention zufolge ist der Staat verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Bei allen staatlichen Maßnahmen muss das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen vordringlich berücksichtigt werden. Sie haben ein Recht auf Bildung und Entwicklung und müssen, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört und altersgemäß beteiligt werden.

Zahlreiche weitere Rechte lassen sich in Schutzrechte (z.B. Schutz vor Misshandlung, Schutz der Privatsphäre, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung), Förderrechte (z.B. Recht auf Leben und Entwicklung, Recht auf Förderung bei Behinderung, Recht auf Freizeit) und Beteiligungsrechte (z.B. Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf kindgerechte Mediennutzung) unterscheiden.

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veranstaltungen im „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ in Baden-Württemberg finden Sie unter www.kinderrechte-bw.de.