Krankenhäuser

Saniertes SRH-Krankenhaus in Oberndorf in Betrieb genommen

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Bei der feierlichen Inbetriebnahme des sanierten SRH-Krankenhauses in Oberndorf hat sich Sozialministerin Katrin Altpeter zur Verantwortung des Landes für die Förderung der Krankenhausinvestitionen bekannt. Die Gesamtsanierung des Krankenhauses (Erweiterung und Umbau) habe das Land mit rund 9,1 Mio. Euro gefördert, so die Ministerin in Oberndorf.

„Dies zeigt exemplarisch, dass diese Landesregierung bei der Krankenhausförderung das Ruder herumgerissen hat.“ Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen verfüge Oberndorf jetzt über ein modernes und leistungsfähiges Krankenhaus, so Altpeter.

Die Ministerin wies darauf hin, dass bei dem schon 1970 als Neubau in Betrieb genommenen Krankenhaus in Oberndorf Wärmedämmung und Gebäudetechnik dringend sanierungsbedürftig gewesen seien. Verschiedene Betriebsstellen der Medizin seien über das gesamte Krankenhaus verstreut untergebracht gewesen, die OP-Kapazität habe nicht ausgereicht und zudem habe es ein erhebliches Flächen- und Raumdefizit gegeben.

Die Sozialministerin hob in ihrer Rede hervor, dass die Landesregierung trotz schwieriger Haushaltslage das Volumen der jährlichen Krankenhausbauprogramme nach dem Regierungswechsel von 185 Mio. Euro auf jetzt 250 Mio. Euro im Jahr und damit um rund 35 Prozent erhöht hat.

Mit den Jahresbauprogrammen und den pauschalen Förderungen für kleinere Investitionen und Gerätebeschaffungen unterstütze das Land Investitionen an Krankenhäusern in diesem und im vergangenen Jahr zusammen mit fast 800 Mio. Euro, sagte die Ministerin. „Der Vorwurf, die Länder würden ihrer Verantwortung für die Krankenhausinvestitionsförderung nicht ausreichend nachkommen, trifft auf Baden-Württemberg jedenfalls nicht zu.“

Die Ministerin erteilte in diesem Zusammenhang Vorschlägen eine Absage, die die Umstellung der jetzigen Zwei-Säulen-Förderung der Krankenhausinvestitionen im Land (Einzelförderung für große Bauvorhaben und Pauschalförderung für alle Krankenhäuser) auf ein neues System der Investitionsfinanzierung nur noch über jährliche Pauschalen vorsehen. Dies hätte u.a. den Wegfall der Einzelförderung wie jetzt in Oberndorf zur Folge und würde gerade den ländlichen Raum besonders treffen.

„Wir dürfen die Einzelförderung als ein wichtiges Steuerungsinstrument nicht aus der Hand geben. Mit der gezielten Förderung größerer Bauvorhaben wie hier in Oberndorf können wir Einfluss darauf nehmen, dass gesundheits- und wirtschaftspolitisch sinnvolle Krankenhausstrukturen geschaffen werden.“

Die Ministerin wies aber auch darauf hin, dass für die zweite Säule der dualen Krankenhausfinanzierung, die Betriebskostenfinanzierung durch die Kostenträger, der Bund zuständig ist. Es sei höchste Zeit gewesen, dass nun die neue Bundesregierung in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe dieses große Problem angehen wolle.

„Wir brauchen eine bessere Personalkostenfinanzierung für unsere Krankenhäuser. Denn das Nothilfepaket der früheren Bundesregierung war hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so die Ministerin. Dieses Nothilfepaket sei letztlich eine „eher laue“ Reaktion auf einen Vorstoß im Bundesrat gewesen, in dem Baden-Württemberg weiter gehende Forderungen an den Bund gerichtet hatte, um die Einnahmesituation der Krankenhäuser zu verbessern. Die Ministerin begrüßte ausdrücklich, dass nun offenbar vorgesehen sei, den als Übergangsregelung eingeführten Versorgungszuschlag noch in diesem Jahr zu verlängern, da die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung durch den Bund erst ab 2016 erfolgen könne.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren