„Ich begrüße das heutige Urteil des Landgerichts Mosbach zum Apothekenautomat in Hüffenhardt. Aus meiner Sicht gewährleisten die bestehenden Strukturen in Baden-Württemberg eine flächendeckende, wohnortnahe und individuelle Arzneimittelversorgung auf hohem Qualitätsniveau. Dies gilt auch für Orte und Ortsteile ohne eigene Apotheke. Ein anderes Urteil hätte mich befürchten lassen, dass die Zahl öffentlicher Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum, zurückgeht.“